Marius Borg Høiby: Kommt er trotz U-Haft-Verlängerung zur Beerdigung?

Das Osloer Amtsgericht hat die Untersuchungshaft gegen Marius Borg Høiby um vier Wochen verlängert. Bis zum 5. Oktober bleibt der 29-Jährige mit Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum. Einen Tag vor der Trauerfeier von König Harald stellt sich damit die Frage, ob er am Mittwoch dabei sein wird.
(jom/spot) |
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Marius Borg Høiby muss weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen.
Marius Borg Høiby muss weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen. © ddp/STELLA/Marius Gulliksrud

Das Osloer Amtsgericht hat die Untersuchungshaft gegen Marius Borg Høiby (29) am Montagnachmittag um vier Wochen verlängert. Der 29-Jährige kann damit bis zum 5. Oktober in Haft gehalten werden. Vollstreckt wird diese weiterhin mit elektronischer Fußfessel im Wohnhaus auf Skaugum, dem Anwesen von König Haakon (53) und Königin Mette-Marit (53). Das berichten die norwegischen Zeitungen "VG" und "Dagbladet" unter Berufung auf den Gerichtsbeschluss.

Eine Anhörung gab es nicht. Weil Høiby der Verlängerung bereits in der Vorwoche zugestimmt hatte, wurde der Termin am Montag laut "Dagbladet" als reine Aktenentscheidung abgewickelt.

Verteidiger: Keine Unruhe vor der Trauerfeier

Ein Sinneswandel steckt hinter dieser Zustimmung nach Darstellung des Verteidigers nicht. Petar Sekulic sagte "VG" in der vergangenen Woche, sein Mandant sei nach wie vor der Auffassung, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Beisetzung stimme er der weiteren Haft aber zu. Gegenüber "Dagbladet" führte Sekulic aus, Høiby wolle vor der Beerdigung keinen Fokus und keine Unruhe um diese Frage.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie hält die Gefahr neuer Straftaten weiterhin für gegeben. Mit dieser Argumentation setzte sie sich zuletzt mehrfach durch, sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Berufungsgericht.

Teilnahme an der Beisetzung erlaubt

Harald V. (1937-2026) wird an diesem Mittwoch, dem 9. September, im Osloer Dom verabschiedet. Nach der Trauerfeier wird der Sarg in einem Trauerzug zur Schlosskirche von Akershus überführt. Dort findet eine private Trauerfeier für die Familie und königliche Gäste statt. Dass Høiby dabei sein darf, hatte die Polizei bereits zuvor mitgeteilt. Sie räumte ihm nach dem Tod des Königs zudem ein, gemeinsam mit der Familie zu trauern. Als der Sarg aus dem Roten Salon in die Schlosskapelle überführt wurde, gehörte Høiby zum Zug der Angehörigen. Das habe im Ausland und hinter Gefängnismauern für Aufsehen gesorgt, schreibt "Dagbladet".

Der neue Beschluss hält fest, dass Høiby sich zu Hause aufzuhalten hat, sofern er keinen Ausgang für Arbeit, Schule, Behandlung oder Krankenbesuche in der eigenen Familie erhält. Nach Angaben von "VG" gilt diese Regelung seit dem 13. Juli, bewegen darf er sich im Haus und auf seiner Terrasse. In Untersuchungshaft sitzt er seit dem 2. Februar, dem Tag vor Prozessbeginn. Die ersten Monate verbrachte er im Gefängnis, ehe ihm das Gericht im Juli die Fußfessel-Variante zugestand.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Im Juni verurteilte ihn das Osloer Amtsgericht zu vier Jahren Haft, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und wegen Misshandlung in nahen Beziehungen. In zwei weiteren Vergewaltigungspunkten wurde er freigesprochen. Høiby bestreitet seine Schuld und hat die schwersten Punkte angefochten. Rechtskräftig ist das Urteil deshalb nicht.

Ob es überhaupt zu einer Berufungsverhandlung kommt, ist offen. Darüber entscheidet das Berufungsgericht Borgarting. Staatsanwalt Sturla Henriksbø sagte der Nachrichtenagentur NTB kürzlich, eine Sache dürfe nicht deshalb zur Verhandlung zugelassen werden, weil sie großes Medieninteresse wecke oder weil Angeklagte, Zeugen und Geschädigte bekannte Personen seien. Die Staatsanwaltschaft selbst hat ebenfalls Berufung eingelegt und lässt prüfen, ob vier Jahre streng genug sind.

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