Manson-Anhängerin Leslie Van Houten hofft auf Begnadigung

Mit 19 schloss sie sich der Killer-Sekte von Charles Manson an, war beteiligt an dem Mord am Ehepaar LaBianca. Jetzt, 73, könnte Leslie Van Houten vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden.
(sb/spot) |
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Manson-Anhängerin Leslie Van Houten könnte nach über 50 Jahren im Gefängnis jetzt freikommen.
Manson-Anhängerin Leslie Van Houten könnte nach über 50 Jahren im Gefängnis jetzt freikommen. © getty/DAMIAN DOVARGANES / AFP via Getty Images

Sie gehörte der berüchtigten Killer-Sekte von Charles Manson (1934-2017) an und half mit, ein Ehepaar brutal zu ermorden. Nach über 50 Jahren im Gefängnis kann Leslie Van Houten (73) jetzt auf vorzeitige Freilassung hoffen.

Ein Berufungsgericht in Kalifornien entschied, dass Van Houten ein Recht auf Begnadigung habe. Damit hob das Gericht die Entscheidung von Gouverneur Gavin Newsom (55) auf, der eine Freilassung zuvor abgelehnt hatte. Newsom hatte seine Ablehnung damit begründet, dass Van Houten eine "unzumutbare Gefahr" für die Öffentlichkeit darstelle. Das Gericht wies dies nun zurück und erklärte, damit würden " die jahrzehntelange Therapie, Selbsthilfe-Programme und Reflektion" von Van Houten in den letzten 50 Jahren nicht berücksichtigt.

Sie stach 14-16 Mal zu

Die gebürtige Kalifornierin hatte sich im Alter von 19 Jahren der Charles-Manson-Sekte angeschlossen, lebte in einer Kommune mit anderen Mitgliedern, nahm regelmäßig LSD und andere Drogen. Im August 1969 überfiel die Sekte das Ehepaar Leno und Rosemary LaBianca, tötete die beiden mit zahlreichen Messerstichen und schmierte ihr Blut an die Wände des Hauses. Van Houten selbst soll 14-16 Mal zugestochen haben.

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Bereits am Tag davor hatte die Manson-Sekte die schwangere Schauspielerin Sharon Tate (1943-1969), Ehefrau von Regisseur Roman Polanski (89), sowie vier ihrer Freunde ermordet. Die Verbrechen sorgten damals weltweit für Schlagzeilen.

Ob und wann Van Houten tatsächlich freikommt, ist noch nicht entschieden: Gouverneur Newsom könnte beim Supreme Court gegen die Gerichtsentscheidung Einspruch einlegen. Bisher hat sich sein Büro noch nicht geäußert.

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