Lindsay Lohan darf gerichtlich gegen "GTA V" vorgehen

Weil der "GTA V"-Charakter Lacey Jonas Ähnlichkeiten mit Lindsay Lohan aufweist, hatte die Schauspielerin vor zwei Jahren begonnen gegen die Publisher des Computerspiels vorzugehen. Ein Gericht erklärte ihre Klage nun für zulässig.
(jb/spot) |
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Los Angeles - 2014 hatte Lindsay Lohan (29, "The Canyons") damit begonnen, gegen die Publisher der Computerspielserie "Grand Theft Auto" vorzugehen, nun kann sie einen ersten Erfolg verbuchen. Wie unter anderem "The Hollywood Reporter" berichtet, hat ein Gericht in New York ihre Klage nun als zulässig befunden. Sofern es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt, werden sich die beiden beteiligten Parteien wohl bald im Verhandlungssaal treffen.

Mehr über "GTA V" erfahren Sie in diesem Clipfish-Video

Im fünften Teil der Spiele-Reihe taucht ein Charakter auf, der Ähnlichkeit mit der 29-Jährigen aufweist. So hätten die Macher "Lacey Jonas" einem Foto nachempfunden, das Lohan 2007 veröffentlicht hatte. Zusätzlich sollen sich die Entwickler an Lohans Charakter in der Komödie "Girls Club - Vorsicht bissig!" bedient haben und auch auf die Zeit im Chateau Marmont Hotel anspielen, wo Lohan einige Zeit gelebt hat. Auch durch diverse Merchandising-Produkte sehe sich Lohan in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Der Publisher Take-Two hatte sich vor zwei Jahren mit einem Verweis auf das New Yorker Recht gegen die Klage gewehrt. Demnach habe es sich nicht um eine Verwendung eines Ebenbildes, sondern lediglich eines Kunstwerkes gehandelt.

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