Kendrick-Lamar-Disstrack: Drake scheitert mit Klage gegen Plattenfirma

Ein US-Bundesgericht hat die Verleumdungsklage von Drake gegen die Universal Music Group abgewiesen. Der Rapper hatte sein eigenes Label verklagt, weil es Kendrick Lamars Disstrack "Not Like Us" veröffentlicht und beworben hatte.
(jom/spot) |
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Drake (li.) ist gegen einen Disstrack seines Rivalen Kendrick Lamar vorgegangen.
Drake (li.) ist gegen einen Disstrack seines Rivalen Kendrick Lamar vorgegangen. © imago images/Bestimage / Yehiel Chekroune / Imago Images/Depositphotos / PopularImages

Eine herbe juristische Niederlage musste Drake (38) am Donnerstag hinnehmen: Eine Bundesrichterin hat laut CNN seine Verleumdungsklage gegen die Universal Music Group abgewiesen. Der kanadische Rapper hatte sein eigenes Plattenlabel verklagt, weil es Kendrick Lamars (38) Grammy-prämierten Song "Not Like Us" veröffentlicht und promotet hatte.

In dem Track hatte Lamar Drake als "zertifizierten Pädophilen" bezeichnet - eine Anschuldigung, die der Angeklagte vehement zurückwies. Die Richterin kam jedoch zu dem Schluss, dass es sich bei den Äußerungen im Song um eine reine Meinungsäußerung handele und nicht um Tatsachenbehauptungen. Deshalb könne Drake keine Verleumdungsklage durchsetzen.

Plattenfirma spricht von Angriff auf Kunstfreiheit

Bemerkenswert an dem Fall ist die ungewöhnliche Konstellation: Drake verklagte nicht etwa Kendrick Lamar selbst, sondern sein eigenes Plattenlabel. Lamar ist bei Interscope Records unter Vertrag, einer Division von Universal Music Group. Drakes aktuelles Label Republic Records gehört ebenfalls zur UMG-Familie. "Wir beabsichtigen, gegen die heutige Entscheidung Berufung einzulegen", teilte ein Sprecher Drakes am Donnerstagabend CNN mit. "Wir freuen uns darauf, dass das Berufungsgericht diese überprüft."

In der Klageschrift hatte Drake erklärt, dass es nicht um den Künstler gehe, der "Not Like Us" geschaffen hat. Stattdessen gehe es "ausschließlich um das Musikunternehmen, das beschlossen hat, den Song zu veröffentlichen, zu promoten, zu verwerten und zu vermarkten", zitierte "Page Six" im vergangenen Januar. Die Universal Music Group habe in dem Disstrack trotz der "aufrührerischen und schockierenden Anschuldigen" eine finanzielle Goldmine gesehen.

Das Label hatte die Klage von Anfang an als "unlogisch" bezeichnet. "Von Beginn an war diese Klage ein Affront gegen alle Künstler und deren kreative Ausdrucksfreiheit und hätte niemals das Licht der Welt erblicken dürfen", erklärte ein UMG-Sprecher am Donnerstag. Man freue sich über die Abweisung und darauf, weiterhin erfolgreich Drakes Musik zu promoten und in seine Karriere zu investieren.

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