Kaution abgelehnt: Sean "Diddy" Combs bleibt in Haft

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Sean "Diddy" Combs (55) wird weiterhin hinter Gittern bleiben. Der zuständige Richter in New York wies am vergangenen Montag den erneuten Antrag auf Freilassung des ehemaligen Hip-Hop-Moguls zurück. Der 55-Jährige war im vergangenen Monat in zwei Anklagepunkten wegen Prostitution schuldig gesprochen worden - von den ursprünglich schwerwiegenderen Vorwürfen des Sexhandels und der Erpressung wurde er jedoch freigesprochen.
Der Richter begründete laut "CBS News" seine Entscheidung eindeutig: Combs könne nicht belegen, dass er Anspruch auf eine Freilassung habe. Weder eine Erhöhung der Kaution noch zusätzliche Auflagen würden "die Berechnung ändern", so der Richter. Dabei verwies er auf die Gewalt in Combs' persönlichen Beziehungen, die er bereits am Tag der Urteilsverkündung thematisiert hatte.
Die Verteidigung des Rappers und Produzenten hatte bereits mehrfach vergeblich versucht, eine Freilassung zu erwirken. Sämtliche Kautionsanträge - sowohl direkt nach der Urteilsverkündung als auch nach seiner Festnahme im September 2024 - wurden abgelehnt. Wie etwa die "New York Times" kürzlich berichtete, sei zuletzt ein Antrag gestellt worden, ihn gegen eine Kaution in Höhe von 50 Millionen Dollar in den Hausarrest zu entlassen.
Bezüglich der umstrittenen Haftbedingungen im Metropolitan Detention Center in Brooklyn, die sowohl von Combs' Anwälten als auch von Behördenvertretern als gefährlich und unmenschlich kritisiert werden, räumte der Richter ein "Zwischenfall mit angedrohter Gewalt von einem Mithäftling" ein. Dennoch sei das Gefängnispersonal in der Lage gewesen, "ihn zu schützen und seine Bedürfnisse zu erfüllen".
Strafverkündung Anfang Oktober
Für seine bisherige Untersuchungshaft erhält Combs zehn Monate Anrechnung. Die offizielle Strafverkündung ist für den 3. Oktober angesetzt. Bis dahin bleibt der einstige Musik-Tycoon, der einst zu den mächtigsten Figuren der Hip-Hop-Industrie zählte, in der Haftanstalt in Brooklyn. Combs drohen für seine Verurteilung bis zu zehn Jahre Gefängnis pro Anklagepunkt. Die Staatsanwaltschaft geht nach vorläufigen Berechnungen von einer Haftstrafe zwischen 51 und 63 Monaten aus - also etwa vier bis fünf Jahre. Der Angeklagte hatte sich in allen Punkten für nicht schuldig erklärt.
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