Kaum einer weiß es: Wie sich Krankenversicherte jetzt vor Beitragserhöhungen schützen können
Seit Ende Juli sind Krankenkassen in Deutschland nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Mitglieder über die Erhöhung des Zusatzbeitrags zu Infomieren. Laut der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) haben drei Viertel (76 Prozent) der Versicherten noch nicht mitbekommen, dass die Informationspflicht weggefallen ist. Das Sonderkündigungsrecht bleibt zwar bestehen, doch das nützt am Ende womöglich wenig, wenn schon die ersten Beiträge vom Gehalt abgezogen wurden. Versicherten bleibt jetzt nur noch ein Weg übrig.
Wegfall der Informationspflicht erschwert Sonderkündigung
Versicherte können ihre Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse dank eines Sonderkündigungsrechts kündigen. Allerdings geht das laut vzbv nur, wenn die Kündigung bis zum Monatsende, in dem der höhere Beitrag zuerst erhoben wird, erfolgt. Bekommen Versicherte erst auf dem Lohnzettel mit, dass ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat, ist es also womöglich schon zu spät, um die Mitgliedschaft zu kündigen.
Dazu sagt Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverbandes: "Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen. Das Sonderkündigungsrecht wird damit faktisch ausgehöhlt."
Dieser Weg bleibt Versicherten jetzt
Der Wegfall der Informationspflicht bedeutet, dass Krankenkassen nicht mehr Millionen Briefe an ihre Mitglieder schicken müssen, um diese über Beitragsänderungen zu informieren. Die Krankenkassen sparen so jede Menge Briefkosten. Zwar sind sie von der Pflicht, persönlich zu informieren, jetzt entbunden, aber das bedeutet nicht, dass die Krankenkassen für ihre Mitglieder nicht weiterhin transparent sein möchten.
Wie die dpa berichtet, wollen zahlreiche Krankenkassen - wie etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer, die AOK oder die DAK-Gesundheit - ihre Mitglieder auf anderen Kanälen wie etwa Websites, E-Mails oder Mitgliederzeitschriften informieren, sollten sich die Beiträge ändern.
Das bedeutet allerdings, dass Versicherte wohl aktiv nachschauen müssen, ob und wie ihre Krankenkasse die Beiträge ändert. Nur 9 Prozent der Versicherten halten es laut der vzbv-Umfrage für den richtigen Weg, über die Internetseite der Krankenkasse informiert zu werden. Denn von den Befragten besuchen 71 Prozent die Homepage ihrer Krankenkasse maximal einmal im Jahr. Immerhin 43 Prozent halten es für angemessen, entsprechende Informationen ausschließlich per E-Mail zu erhalten. Die meisten der Befragten (84 Prozent) bevorzugen allerdings wie bisher, per Brief informiert zu werden.
Daher fordert Verbraucherschützerin Pop: "Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus. Die Bundesregierung muss die Krankenkassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzugt, sollte alternative Möglichkeiten, wie E-Mail oder Kundenpostfach, wählen können."
Für die Umfrage wurden Ende August 1.021 gesetzliche Krankenversicherte ab 18 Jahren telefonisch von forsa im Auftrag des vzbv befragt.
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