Katherine Heigl verklagt Drogeriekette
Wenn es um Werbung im weitesten Sinne geht, versteht Hollywood-Star Katherine Heigl keinen Spaß. Sie hat ihre Anwälte auf eine Drogeriekette losgehetzt - weil die ein Paparazzo-Foto der Schauspielerin mit zwei ihrer Einkaufstüten getweetet hatte. Sechs Millionen Dollar sollte der Post schon wert sein, findet Heigl.
Los Angeles – Alles hat seinen Preis - und ein Foto von Hollywood-Star Katherine Heigl (35, "The Big Wedding") offenbar einen ganz besonders hohen. Denn die Schauspielerin verklagt die Drogeriekette Duane Reade auf satte 6 Millionen Dollar, wie die Webseite "E! Online" berichtet. Der ziemlich profane Anlass: Die PR-Experten des Drogeriemarkts hat ein Papparazzo-Foto Heigls getweetet.
Auf dem Schnappschuss ist Heigl nach einer kleinen Shopping-Runde bei einer New Yorker Filliale Duane Reades zu sehen - samt zwei vollbepackter Einkaufstüten der Kette. "Nicht einmal Katherine Heigl kann einem Einkauf bei NYCs liebstem Drogeriemarkt widerstehen", lautete der zugehörige Text des Posts. Auch Heigls eigenen Twitteraccount hatte das Unternehmen ganz offenherzig verlinkt.
Für die Schauspielerin alles andere als ein Kavaliersdelikt. Das Foto sei ein "typischer Paparazzi-Shot" heißt es in Gerichtspapieren, die den "New York Daily News" angeblich vorliegen. "Die Nutzung des Abbildes der Klägerin unter diesen Umständen macht unrechtmäßig und unauthorisiert vom Namen der Klägerin als Prominente zu Werbezwecken Gebrauch", erklären Heigls Anwälte weiter. Als gefragter Star habe Heigls Werbewirkung einen ordentlichen Wert: Eben jene sechs Millionen Dollar.
Diese selbstbewusste Einschätzung sorgt auch bereits für ersten Spott. Der britische Moderator Piers Morgan bemerkte auf Twitter süffisant: "Einer der lächerlichsten Rechtsstreits in der Geschichte des Showbusiness. Nehmen Sie sich nicht so wichtig, Ms. Heigl." Er selbst stehe im Übrigen gerne für Fotoaufnahmen mit seinen Einkäufen zur Verfügung. Eines kann man Heigl übrigens nicht vorwerfen: Bereichern will sie sich an dem Vorfall offenbar nicht. Angeblich soll ein möglicher Erlös aus einem Prozessgewinn für "karitative Zwecke" gespendet werden.
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