Justin Baldoni wehrt sich gegen Millionen-Forderung von Blake Lively
Im Rechtsstreit zwischen Justin Baldoni (42) und Blake Lively (38) geht es erneut um viel Geld. Der Schauspieler und seine Produktionsfirma Wayfarer Studios haben ein Gericht aufgefordert, Livelys Forderung nach mehr als acht Millionen Dollar Anwalts- und Prozesskosten zurückzuweisen oder erheblich zu senken. Das geht aus einer Eingabe vom Montag (13. Juli) hervor, die unter anderem dem Magazin "People" vorliegt.
Baldonis Anwälte nennen den Antrag "alles andere als einen typischen Gebührenantrag" und werfen Livelys Vertretern "überhöhte" Stundensätze vor. Die Forderung setzt sich aus rund 7,5 Millionen Dollar Anwaltshonoraren und gut 539.500 Dollar an weiteren Kosten zusammen.
Vorwurf der Überbesetzung
Ein zentrales Argument der Eingabe: Der Fall sei personell aufgebläht gewesen. Mehrere Anwälte seien bei denselben Anhörungen erschienen, es habe zu viele interne Konferenzen gegeben, und 82 Zeiterfasser hätten zusammen 7.070,2 abrechenbare Stunden notiert. Das entspreche etwa dem Zwanzigfachen dessen, was Gerichte in vergleichbaren Verleumdungsfällen bislang bewilligt hätten.
"Bereits eine oberflächliche Durchsicht von Livelys Eingabe zeigt, dass mehrere Anwälte bei denselben Anhörungen anwesend waren, dass zahlreiche Anklagen erhoben wurden, weil Anwälte sich untereinander absprachen, berieten oder Strategien entwickelten, und dass, um es gelinde auszudrücken, extrem umfangreiche Recherchen und Online-Ermittlungen durchgeführt wurden", zitieren US-Medien aus dem Schriftsatz.
Als Vergleichsmaßstab führen Baldonis Anwälte einen ähnlichen Antrag der "New York Times" an. Die Zeitung habe nach der Abweisung derselben Verleumdungsklage lediglich 181.622,70 Dollar an Anwaltskosten geltend gemacht. Baldoni hatte die "Times" 2024 auf 250 Millionen Dollar verklagt, weil sie berichtet hatte, er und sein PR-Team hätten eine "Schmutzkampagne" gegen Lively geführt. Diese Klage wurde später abgewiesen.
So kam es zu der Forderung
Livelys Kostenforderung geht auf eine Entscheidung von Richter Lewis J. Liman zurück. Nachdem Baldonis verleumdungsbezogene Ansprüche gegen die Schauspielerin abgewiesen worden waren, sprach ihr das Gericht im Juni das Recht zu, die Kosten nach Paragraf 47.1 des kalifornischen Zivilgesetzbuchs geltend zu machen.
Entzündet hatte sich der Streit an der Produktion und Vermarktung des Films "It Ends With Us". Lively hatte Baldoni im Dezember 2024 verklagt, woraufhin dieser sie und ihren Ehemann Ryan Reynolds (49) auf 400 Millionen Dollar gegenverklagte. Richter Liman wies diese Gegenklage im Juni 2025 ab. Den breiteren Rechtsstreit legten die Parteien im Mai bei. Offen blieb allein die Frage, ob und in welcher Höhe Baldoni für Livelys Kosten aufkommen muss.
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de
- Themen:
