JP Kraemer: Staatsanwaltschaft Dortmund leitet neues Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat ein neues Ermittlungsverfahren gegen Jean Pierre "JP" Kraemer (46) eingeleitet. Ein Sprecher der Behörde bestätigte dies auf Nachfrage der "Bild"-Zeitung: "Wir haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem wir den Vorwürfen, die uns über die 'Bild'-Zeitung bekannt geworden sind, nachgehen."
Auslöser sind demzufolge Aussagen von Mili Umicevic. Die frühere Partnerin Kraemers hatte zuvor im "Bild"-Interview von knapp zwei Jahren Beziehung berichtet, in denen es zu Schlägen, Tritten und Spucken gekommen sein soll. Zudem habe er sie kontrolliert und von ihrem Umfeld isoliert.
Ex-Partnerin schildert Übergriffe
Umicevic beschrieb unter anderem eine Szene, in der Kraemer sie zu Boden gestoßen haben soll: "Er schubste mich auf den Boden, beugte sich über mich, spuckte mir ins Gesicht und trat mich, als ich am Boden lag." Ein weiterer Vorfall soll sich ereignet haben, als sie sich von einem gynäkologischen Eingriff erholte. "Plötzlich griff er meinen Arm, zog mich auf den Fußboden, trat mir in den Bauch und verließ das Haus", sagte sie.
Noch-Ehefrau hatte ihn bereits belastet
Bereits zuvor hatte auch seine Noch-Ehefrau Julia Meck ihn schwer belastet, erst gegenüber "Bild", später in einer richterlichen Vernehmung. Nach Informationen der Zeitung soll Kraemer sie bei einem Streit in seiner Dortmunder Villa mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihr eine Kette vom Hals gerissen haben. Beides hatte er selbst öffentlich per YouTube-Video eingeräumt.
Schwerer wiegt ein Video einer Überwachungskamera vom Gelände seiner Firma JP Performance. Darauf sei zu sehen, wie Kraemer seine Frau gegen eine Wand drücke und ihren Hals mit beiden Händen umschließe. Ihr Anwalt Ali Mojab sagte, seine Mandantin habe glaubhaft angegeben, gewürgt worden zu sein, "bis ihr schwarz vor Augen wurde".
Kraemer versicherte an Eides statt, seine Frau nie gewürgt zu haben, und ging juristisch gegen eine entsprechende Berichterstattung vor. Das Landgericht Hamburg sah das anders und befand, dass der Begriff "Würgen" zulässig sei. Mojab erstattete gegen ihn zusätzlich Strafanzeige wegen falscher Versicherung an Eides statt. Auch zum neuen Verfahren meldete sich der Anwalt zu Wort: "Es ist folgerichtig, dass die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet hat." Für Kraemer gilt die Unschuldsvermutung.