Johnny Depp ist Zeuge bei einem Mordprozess

Johnny Depp soll als Zeuge in einem Mordprozess aussagen - auch wenn er nur sehr indirekt betroffen ist: Die Angeklagte behauptet, dass sie mit dem Star eine Beziehung geführt hat.
(dac/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Johnny Depp zeigt sich mit seiner Liebe Amber Heard auf dem roten Teppich
Eric Charbonneau/Invision/AP Johnny Depp zeigt sich mit seiner Liebe Amber Heard auf dem roten Teppich

Johnny Depp soll als Zeuge in einem Mordprozess aussagen - auch wenn er nur sehr indirekt betroffen ist: Die Angeklagte behauptet, dass sie mit dem Star eine Beziehung geführt hat. Nun soll Depp vor dem Gericht die Wahrheit erzählen und so wohl beweisen, dass die Frau unter einer psychischen Störung leidet.

Los Angeles - Johnny Depp (50, "Lone Ranger") ist als Zeuge in einem Mordprozess vorgeladen. Wie "TMZ.com" berichtet, ist der Hollywood-Star in dem Verfahren von der Verteidigung als Entlastungszeuge für die Angeklagte vorgesehen. Diese soll 2009 eine Fußgängerin überfahren und knapp zwei Kilometer hinter ihrem Auto hergeschleift haben. Der Anwalt der Frau will dem Bericht zufolge eine Verurteilung aber verhindern, da seine Mandatin unzurechnungsfähig sei. Hier kommt nun auf geheimnisvolle Weise Depp ins Spiel.

Diese DVD-Box beinhaltet 5 Filmhits: Sehen Sie Johnny Depp in seinen größten Rollen

Die Angeklagte erzählte der Polizei bei ihrer Festnahme nämlich, dass sie eine Beziehung mit Depp führe und ihn gerade für ein Rendezvous treffen wolle. Dies soll der Star nun offenbar vor Gericht abstreiten - und damit Indizien dafür liefern, dass die Angeklagte unter einer psychischen Störung leidet. Und tatsächlich: Alles andere als just diese Aussage des Schauspielers käme doch sehr überraschend.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.