Jimi Blue Ochsenknecht: Strafbefehl wegen Betrugs

Das Amtsgericht München hat einen Strafbefehl gegen Jimi Blue Ochsenknecht erlassen. Es geht um zunächst nicht bezahlte Rechnungen aus dem Jahr 2022.
(jom/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Neuer Ärger mit der Justiz für Jimi Blue Ochsenknecht.
Neuer Ärger mit der Justiz für Jimi Blue Ochsenknecht. © Imago images/pictureteam / Matthias Gränzdörfer

Gegen Jimi Blue Ochsenknecht (34) wurde ein Strafbefehl wegen Betrugs vom Amtsgericht München erlassen. Das berichtet die Münchner "tz" unter Berufung auf das Gericht. Demnach soll es um nicht bezahlte Restaurant-Rechnungen aus dem Jahr 2022 gehen.

Amtsgericht-Sprecher Martin Swoboda bestätigte der Zeitung, dass es am vergangenen Montag deshalb eigentlich zur Verhandlung in München gekommen wäre. Jimi Blue Ochsenknecht hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, diesen jedoch vor dem Prozess zurückgezogen. Der Strafbefehl sei somit rechtskräftig. Ochsenknecht muss laut dem Sprecher 80 Tagessätze zu einer "mittleren zweistelligen" Höhe zahlen. Eine Vorstrafe soll ausbleiben.

"Schlussstrich ziehen"

Ochsenknechts Anwalt bestätigte der Münchner Tageszeitung, dass der dem Strafbefehl zugrunde liegende Sachverhalt aus dem Jahr 2022 stamme und durch den Strafbefehl "schon vor über einem Jahr abgeschlossen" worden sei. "Aufgrund einer fehlerhaften Zustellung legten wir rein vorsorglich gegen den damals unbekannten Strafbefehl zur Prüfung Rechtsmittel ein." Der Vorfall liege Jahre zurück und die Rechnungen seien bereits bezahlt. "Der Strafbefehl wurde nun akzeptiert, um die Verantwortung zu übernehmen und einen Schlussstrich zu ziehen."

Für Ochsenknecht ist es eine weitere juristische Angelegenheit, der er sich stellen muss. Im Juni 2025 wurde er bei der Einreise am Hamburger Flughafen festgenommen. Grund war eine unbezahlte Hotelrechnung in Höhe von knapp 14.000 Euro. In den Tagen nach der Festnahme wurde der TV-Star durch mehrere deutsche Justizvollzugsanstalten verlegt, bis schließlich die Auslieferung ins Nachbarland Österreich erfolgte. Kurz danach kam er auf Kaution frei, musste aber bis zum Prozess in Österreich bleiben, und wurde schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verurteilt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.