Jimi Blue Ochsenknecht kommt mit Geldstrafe von 18.000 Euro davon

Jimi Blue Ochsenknecht kommt mit einem blauen Auge davon: Der Sohn von Uwe Ochsenknecht muss nicht ins Gefängnis und erhält im Betrugsprozess eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro.
(stk/spot) |
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Konnte vor Gericht schon wieder zaghaft lächeln: Jimi Blue Ochsenknecht (l.) mit seinem Anwalt.
Konnte vor Gericht schon wieder zaghaft lächeln: Jimi Blue Ochsenknecht (l.) mit seinem Anwalt. © imago/pictureteam / Matthias Gränzdörfer

Das Urteil im österreichischen Betrugsprozess um Jimi Blue Ochsenknecht (33) ist gefallen - und der Schauspieler dürfte mit dem Ergebnis zufrieden sein. Die zuständige Richterin verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro, die Ochsenknecht nach nur kurzer Beratung mit seinem Anwalt akzeptierte. Bis zu drei Jahren Haft wären theoretisch möglich gewesen, durch das tatsächliche Urteil gilt er derweil nicht einmal als vorbestraft.

Zur Begleichung der vollständigen Summe habe er nun sechs Monate Zeit. Erst wenn das auch geschehen sei, gelte das Verfahren offiziell und rechtskräftig als eingestellt. "Wenn Sie die 18.000 Euro nicht zahlen, wird das Verfahren automatisch fortgesetzt", mahnte die Richterin Ochsenknecht, bloß nicht wieder mit der Zahlung in Verzug zu geraten. "Ich gebe mein Bestes, das schnell zu bezahlen", zitiert "Bild" den Promisohn.

Das wird ihm vorgeworfen

Dem Schauspieler wird vorgeworfen, Ende 2021 in einem Hotel in Kirchberg Hotelleistungen im Wert von knapp 14.000 Euro in Anspruch genommen und dann nicht bezahlt zu haben. Am 25. Juni 2025 wurde Ochsenknecht dann bei der Einreise am Hamburger Flughafen festgenommen. Zwar beglich er danach die ausstehende Summe dank der Hilfe seiner Ex-Partnerin Yeliz Koc (31), zum Prozess kam es aber dennoch.

Das Hanseatische Oberlandesgericht prüfte den Fall und entschied Anfang Juli, dass einer Auslieferung nach Österreich nichts im Wege steht. Auch die Generalstaatsanwaltschaft gab grünes Licht. In den Tagen darauf wurde der TV-Star durch mehrere deutsche Justizvollzugsanstalten verlegt, bis schließlich die Auslieferung erfolgte. Kurz danach kam er auf Kaution frei, musste aber bis zum Prozess in Österreich bleiben.

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