Jim Carrey: Schuldig oder nicht?

Die Akte Jim Carrey ist noch lange nicht abgeschlossen. Nun soll er pikante private Details veröffentlichen, um seine Unschuld zu beweisen.
BangShowbiz |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Jim Carrey
BangShowbiz Jim Carrey

Die Akte Jim Carrey ist noch lange nicht abgeschlossen. Nun soll er pikante private Details veröffentlichen, um seine Unschuld zu beweisen.

Vor kurzem wurde der Schauspieler Jim Carrey beschuldigt, Mitschuld am Tod seiner Ex-Freundin Cathriona White zu tragen. Dies hatte Mark Burton, der Ex-Mann seiner Verflossenen, behauptet. Wenig später ging dann eine zweite Klage gegen den Star ein. Diese kam von der Mutter der Verstorbenen, die Carrey beschuldigte, ihre Tochter mit drei Geschlechtskrankheiten infiziert zu haben. Die Entdeckung dieser Erkrankung soll ein Mitgrund für den Suizid von White gewesen sein.

Nun rudert Brigid Sweetman einen Schritt zurück und erklärte, dass sie gewillt wäre, ihre Anklage zurückzuziehen, wenn der Hollywood-Darsteller seine medizinischen Testresultate veröffentlicht. In einem Statement gab sie am Mittwoch (12. Oktober) bekannt: "Jim Carrey und sein Anwalt haben der Welt mitgeteilt, dass Carrey niemals irgendeine Geschlechtskrankheit hatte und nie positiv dafür getestet worden ist. Sie haben mich und Mark als 'Schwindler' bezeichnet, weil wir was anderes behauptet haben. Ich verlange, dass sie sofort die vollständigen Labor-Ergebnisse von 2013 veröffentlichen, damit die Leute selbst entscheiden können, wer die Wahrheit erzählt und wer lügt."

Laut Sweetman haben der 'Bruce Allmächtig'-Star und White vor drei Jahren beide ihre Testergebnisse erhalten. Ihre Tochter habe auf diese Weise erfahren, dass sie zwei verschiedene Arten von Herpes sowie Chlamydien hatte. Diese Nachricht habe dann dazu beigetragen, dass sie in Depressionen verfallen war und schließlich eine Überdosis Drogen nahm. Sweetman erklärte: "Die Öffentlichkeit hat ein Recht, zu erfahren, wenn sie angelogen worden ist."

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.