Irreführende Kennzeichnungen: Alkoholfreier Wein enthält oft trotzdem Alkohol

Alkoholfreier Wein klingt nach Wein ganz ohne Alkohol - doch ganz so einfach ist es nicht. Trotz der Bezeichnung können alkoholfreie Weine geringe Mengen Alkohol enthalten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das jedoch kaum ersichtlich, wie die Verbraucherzentrale moniert.
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Auch als alkoholfrei gekennzeichnete Weine können Alkohol enthalten.
Auch als alkoholfrei gekennzeichnete Weine können Alkohol enthalten. © iStock/IL21

Wer auf Alkohol verzichtet, greift gern zu Alternativen wie alkoholfreiem Wein. Kennzeichnungen wie "0 % vol." oder "alkoholfrei" kann jedoch irreführend sein. Laut der Verbraucherzentrale enthält entalkoholisierter Wein jedoch häufig noch minimale Mengen Alkohol. Im Marktcheck des Projekts "Lebensmittelklarheit" untersuchten die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer 42 Weine. Bei jedem siebten stellten sie irreführende Kennzeichnungen fest.

Kennzeichnungen auf alkoholfreien Weinen nicht verbraucherfreundlich

Sechs von 42 untersuchten Weinen waren mit "0 % vol." und "< 0,5 % vol." gekennzeichnet. Bei einem Wein stand eine große "0" auf der Vorderseite. Doch erst auf der Rückseite der Flaschen können Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, dass der Wein eben nicht ganz alkoholfrei ist, sondern bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten kann.

Die Verbraucherzentrale findet das irreführend: "Steht die Null prominent auf der Flaschenvorderseite, kann der Eindruck entstehen, der Wein sei vollständig alkoholfrei. Die relativierende Angabe 'bis zu 0,5 Volumenprozent' auf der Rückseite mag zwar rechtskonform sein. Dass Verbraucher:innen diese Information erst auf der Rückseite erhalten, ist aus unserer Sicht nicht verbraucherfreundlich. Die Kennzeichnung darf keinem Versteckspiel gleichen", wird Stephanie Wetzel, Projektkoordinatorin Lebensmittelklarheit beim Verbraucherzentrale Bundesverband, in einer Mitteilung zitiert.

Daher fordert die Verbraucherzentrale von der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, dass die rechtsverbindliche Bezeichnung "entalkoholisierter Wein" sowie der vorhandene Alkoholgehalt (< 0,05 % vol. oder < 0,5 % vol.) auf der Vorderseite der Flasche ersichtlich sein müssen. So könnten Verbraucherinnen und Verbraucher sofort erkennen, ob ein Wein bis 0,05 oder bis 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält.

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