Hitlergruß-Skandal um Melanie Müller: Gericht urteilt knallhart

Melanie Müller soll auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt haben. Amtsgericht Leipzig urteilt knallhart. Müller ist nun vorbestraft.
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Melanie Müller: Vom "Bachelor" über den Ballermann in den Gerichtsaal
Melanie Müller: Vom "Bachelor" über den Ballermann in den Gerichtsaal © dpa/Hendrik Schmidt

Hohe Geldstrafe für Melanie Müller. Die 36-Jährige ist wegen des Zeigens des Hitlergrußes in Leipzig verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich wegen des Hebens des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig.

80.000 Euro Strafe für Hitlergruß – zudem vorbestraft

Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro. Damit gilt sie, laut "Bild", als vorbestraft.

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Melanie Müller in Leipzig verurteilt

Laut Anklage hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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8 Kommentare
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  • Mechthild S.-L. am 23.08.2024 19:57 Uhr / Bewertung:

    Eine wunderschöne, natürliche Frau der man ihre 36 Jahre wirklich nicht ansieht und die man sich gerne anschaut!

    Traurig, wie böse hier der armen, unverstandenen Frau mitgespielt wird. Ich hoffe dass dieses schändliche Urteil keinen Bestand hat, sondern durch eine Haftstrafe ersetzt wird!

  • Witwe Bolte am 23.08.2024 21:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Mechthild S.-L.

    Gil Ofarim kam billiger davon.

  • Wuschel_MUC am 24.08.2024 09:51 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Gil Ofarim war als Musiker das Stichwort "Beweissicherung" nicht geläufig. Sonst hätte er gewonnen und die zwei Angestellten eine Karriere hinter sich. Im vorliegenden Fall war der Sachverhalt wohl eindeutig.

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