"Heather war eiskalt zu Paul": Kindermädchen verklagt McCartneys Ex

Schlammschlacht vor einem Londoner Gericht: Eine Ex-Angestellte hat Heather Mills verklagt, weil die sie als Schwangere gekündigt hatte. Zudem wirft die Nanny der Exfrau von Paul McCartney vor, sie gedemütigt zu haben.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Heather Mills
ap Heather Mills

LONDON - Schlammschlacht vor einem Londoner Gericht: Eine Ex-Angestellte hat Heather Mills verklagt, weil die sie als Schwangere gekündigt hatte. Zudem wirft die Nanny der Exfrau von Paul McCartney vor, sie gedemütigt zu haben.

Ein früheres Kindermädchen hat Heather Mills wegen Diskriminierung verklagt, weil sie wegen Schwangerschaft ihren Job verloren haben soll. Die 26-Jährige Sara Tumble sagte am Montag vor einem Londoner Gericht, die Exfrau von Paul McCartney habe sie noch während ihres Mutterschaftsurlaubs zur Arbeit bestellt und dann vor versammelter Mannschaft erklärt, künftig werde ein anderes Kindermädchen nach Beatrice sehen und sie solle von nun an als Putzfrau arbeiten.

Das Exkindermädchen warf Mills vor, sie sei “mehr als fähig, zu lügen”. Dabei habe sie Mills in der Zeit der Trennung von dem Exbeatle eine Schulter zum Ausweinen geboten. “Heather war gegenüber Paul eiskalt”, sagte sie. Sie habe sie in dieser Phase gestützt. Mills verfolgte im Gerichtssaal die Aussage Trumbles. Sie soll am Dienstag dem Gericht ihre Version darlegen. Bei der Scheidung von McCartney 2006 wurden ihr 24 Millionen Pfund zugesprochen, von denen sie auch das Kindermädchen für die gemeinsame Tochter bezahlen sollte.

apn

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.