Handy im Gerichtssaal: Harvey Weinstein riskiert Gefängnisaufenthalt

An seinem zweiten Prozesstag in New York hat Harvey Weinstein einen Gefängnisaufenthalt riskiert. Der gefallene Film-Mogul hatte trotz eines Verbots sein Handy im Gerichtssaal benutzt.
(jom/spot) |
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Harvey Weinstein hielt sich nicht an die Regeln vor Gericht.
shutterstock.com/lev radin Harvey Weinstein hielt sich nicht an die Regeln vor Gericht.

Am Montag hat der Prozess gegen den gefallenen Film-Mogul Harvey Weinstein (67) begonnen. Der einstige Filmproduzent, dem zahlreiche sexuelle Vergehen und mehrfache Vergewaltigungen vorgeworfen werden, sorgte zum Auftakt für erhitzte Gemüter. Laut "The Guardian" hat der New Yorker Richter James Burke am zweiten Prozesstag dem Angeklagten mit einem Gefängnisaufenthalt gedroht. Der Grund: Weinstein hatte im Gerichtssaal ohne Erlaubnis sein Smartphone benutzt.

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Burke teilte Weinsteins Anwalt Arthur Aidala mit, dass die Kaution seines Mandanten in Höhe von zwei Millionen US-Dollar aufgehoben werde, sollte Weinstein erneut mit seinem Handy in der Hand erwischt werden. "Ich rate Ihnen, ihm sein Handy vor Betreten des Gerichtssaals abzunehmen und es in ihrer Aktentasche zu verstauen", soll Burke laut "The Guardian" erklärt haben. Dem zu einer Rechtfertigung ansetzenden Weinstein soll er dazu geraten haben, zu dem Vorfall lieber zu schweigen.

Zwei weitere Anklagen

Im Mittelpunkt des Prozesses in New York stehen die Vergewaltigungs-Vorwürfe zweier Frauen. Eine von ihnen soll Weinstein 2006 zum Oralsex gezwungen haben, die andere soll er 2013 vergewaltigt haben. Sollte Weinstein schuldig gesprochen werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Zudem erhob nun auch das Bezirksgericht von Los Angeles Anklage gegen Weinstein. Demnach müsse sich der 67-Jährige wegen zwei unabhängig voneinander stehenden Fällen im Jahr 2013 verantworten. Grundlage dafür sind die Anschuldigungen zweier Frauen, die Weinstein 2013 innerhalb von zwei Tagen in ihren Hotelzimmern vergewaltigt beziehungsweise zum Oralsex genötigt haben soll.

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