Gina-Lisa unter Tränen freigesprochen

Gina-Lisa Lohfink muss laut Gerichtsbeschluss keine 1800 Euro Strafe zahlen. Das ist auch gut so, denn ihre Einnahmen aus der «Topmodel»-Show sind mager, wie das Gericht von der gestressten Angeklagten erfuhr.
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Gina-Lisa Lohfink muss laut Gerichtsbeschluss keine 1800 Euro Strafe zahlen. Das ist auch gut so, denn ihre Einnahmen aus der «Topmodel»-Show sind mager, wie das Gericht von der gestressten Angeklagten erfuhr.

Gina-Lisa Lohfink, Ex-Kandidatin der ProSieben-Show «Germany's Next Topmodel», ist vom Vorwurf der Trunkenheit am Steuer freigesprochen worden. Die Verkehrsrichterin am Amtsgericht Nürnberg, Andra Lindner, sah am Dienstag keine ausreichenden Beweise dafür, dass die 21-Jährige im Oktober 2007 mit 1,68 Promille Alkohol und ohne Führerschein gefahren sein soll.

Zu viele Widersprüche

Lohfink hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl von 1.800 Euro Einspruch eingelegt. Eine Polizeistreife hatte sie im Oktober vergangenen Jahres in Nürnberg nach einem Disco-Besuch ohne Führerschein und angetrunken auf dem Beifahrersitz eines Mietwagens auf einem Parkplatz erwischt. Ihre 17-jährige Mitfahrerin hatte zunächst ausgesagt, Gina-Lisa habe am Steuer gesessen und sei vor der Kontrolle schnell auf den Beifahrersitz gewechselt.

Vor Gericht erzählte die 17-Jährige - so wie auch Lohfink selbst - eine andere Version. Die Richterin sah in Anbetracht der widersprüchlichen Aussagen keine Möglichkeit, zu klären, wer am Steuer saß. So habe es Gina-Lisa sein können, aber auch die 17-Jährige oder eine ominöse dritte Person, erklärte sie.

Staatsanwalt nicht überzeugt

Lohfink war nach den Plädoyers in Tränen ausgebrochen. «Wer mich kennt, der weiß, dass ich die Wahrheit sage», beteuerte sie. Wäre sie schuldig, so hätte sie den Strafbefehl bezahlt und sich «den psychischen Stress des Prozesses nicht angetan», sagte die 21-Jährige. Zudem wäre sie jetzt lieber bei ihrem Opa, der im Sterben liege, als im Gerichtssaal. Staatsanwalt Alfred Huber war dagegen von der Schuld der 21-Jährigen überzeugt und hatte 100 Tagessätze gefordert, insgesamt 25.000 Euro. Er warf Lohfink zudem vor, sie habe in Kauf genommen, dass ihre Freundin für sei eine Falschaussage mache. Ob Huber Revision einlegen wird, war zunächst unklar. Verwirrung gab es auch über die finanziellen Verhältnisse von Lohfink. Hatte sie zu Beginn des Prozesses noch ausgesagt, dass sie mittellos sei, gab sie später ein Nettoeinkommen von 2.500 Euro an.

Für ihre Teilnahme an der Topmodel-Show habe sie zudem ein einmaliges Honorar von 2.500 Euro erhalten. Der Staatsanwalt sah auch dies anders: Da Lohfink in den Medien sehr präsent sei und der Prozess ihren Marktwert sogar noch steigere, setzte er ein Nettoeinkommen von 7.500 Euro an, um seine Strafforderung zu bemessen. (AP)

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