Gina-Lisa Lohfink: Schadenersatz-Klage abgewiesen

Weil sie krankheitsbedingt den Dreh eines Videos verpasst hat, sollte Gina-Lisa Lohfink 5.000 Euro Schadenersatz zahlen. Am Freitag wies das Gericht die Klage ab.
von  dpa
Um sie geht es im Schadenersatz-Prozess: Sänger Tobee und Model Gina-Lisa Lohfink.
Um sie geht es im Schadenersatz-Prozess: Sänger Tobee und Model Gina-Lisa Lohfink. © dpa/AZ

Seligenstadt - Das Model Gina-Lisa Lohfink muss wegen eines versäumten Videodrehs keinen Schadenersatz zahlen.

Das Amtsgericht Seligenstadt wies die Klage des Partysängers Tobee am Freitag ab. Die Begründung des entstandenen Schadens sei nicht nachvollziehbar gewesen, sagte Richter Jörg Wippich bei der Verkündung der Entscheidung. "Da wurden so extrem widersprüchliche Angaben gemacht, dass ich das nicht einordnen konnte." Weder das 29 Jahre alte Model noch der Sänger (30) waren bei der Verkündung in Lohfinks Heimatstadt anwesend.

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Bei dem Streit ging es um einen Videodreh auf Mallorca vor zwei Jahren. Lohfink hatte zu Prozessbeginn gesagt, sie sei krank gewesen und hätte den Dreh nachgeholt, wenn sie gefragt worden wäre. Das sei aber nie passiert. Tobee hatte 5.000 Euro Schadenersatz gefordert.

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