Gina-Lisa Lohfink: Schadenersatz-Klage abgewiesen

Weil sie krankheitsbedingt den Dreh eines Videos verpasst hat, sollte Gina-Lisa Lohfink 5.000 Euro Schadenersatz zahlen. Am Freitag wies das Gericht die Klage ab.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Um sie geht es im Schadenersatz-Prozess: Sänger Tobee und Model Gina-Lisa Lohfink.
dpa/AZ Um sie geht es im Schadenersatz-Prozess: Sänger Tobee und Model Gina-Lisa Lohfink.

Seligenstadt - Das Model Gina-Lisa Lohfink muss wegen eines versäumten Videodrehs keinen Schadenersatz zahlen.

Das Amtsgericht Seligenstadt wies die Klage des Partysängers Tobee am Freitag ab. Die Begründung des entstandenen Schadens sei nicht nachvollziehbar gewesen, sagte Richter Jörg Wippich bei der Verkündung der Entscheidung. "Da wurden so extrem widersprüchliche Angaben gemacht, dass ich das nicht einordnen konnte." Weder das 29 Jahre alte Model noch der Sänger (30) waren bei der Verkündung in Lohfinks Heimatstadt anwesend.

Lesen Sie hier: Gina-Lisa Lohfink vergießt Tränen im TV-Interview

Bei dem Streit ging es um einen Videodreh auf Mallorca vor zwei Jahren. Lohfink hatte zu Prozessbeginn gesagt, sie sei krank gewesen und hätte den Dreh nachgeholt, wenn sie gefragt worden wäre. Das sei aber nie passiert. Tobee hatte 5.000 Euro Schadenersatz gefordert.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.