Geworfenes Mikrofon: Frau fordert Schadenersatz von 50 Cent

Ein im Sommer 2023 von einer Bühne geworfenes Mikrofon könnte 50 Cent teuer zu stehen kommen. Eine Radiomoderatorin, die damals getroffen worden sein soll, fordert nun Schadenersatz.
(wue/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
50 Cent während eines Auftritts.
50 Cent während eines Auftritts. © imago/Bestimage

Ein Mikrofon-Wurf im vergangen Sommer könnte für 50 Cent teuer werden. Eine Frau, die von dem Mikrofon getroffen worden sein soll und angeblich bleibende Schäden davongetragen hat, fordert jetzt Schadenersatz von dem "In da Club"-Rapper. Das berichten mehrere US-Medien übereinstimmend.

Anzeige für den Anbieter Glomex über den Consent-Anbieter verweigert

Angebliche Gehirnerschütterung nach Mikrofon-Wurf von 50 Cent

Curtis Jackson (48), so der bürgerliche Name von 50 Cent, soll im letzten August während eines Auftritts in Los Angeles zwei offenbar nicht funktionierende Mikrofone von der Bühne geworfen haben. Eines der Mikrofone soll die Power-106-Radiomoderatorin Bryhana Monegain getroffen haben.

Die Frau habe damals im Krankenhaus behandelt werden müssen und verklage nun den Rapper, berichtet das US-Portal "Entertainment Tonight" unter Berufung auf demnach vorliegende Gerichtsdokumente. Monegain sei im Gesicht und am Handgelenk getroffen worden. Sie habe demnach unter anderem eine Gehirnerschütterung erlitten sowie eine Platzwunde an der Stirn und Schmerzen im linken Handgelenk davongetragen.

Monegain leide weiterhin unter den Verletzungen und sei einer seelischen Belastung ausgesetzt. Sie klage auf Schadenersatz der unter anderem Krankenhauskosten, weitere medizinische Kosten und verlorenen Lohn - zurückliegend sowie zukünftig - umfasse. Monegain habe zuvor auch Strafanzeige bei der Polizei gestellt, die zuständige Staatsanwaltschaft teilte jedoch vor mehreren Wochen mit, dass sie keine Anklage erheben wird.

Durfte die Geschädigte sich dort aufhalten?

Eine anonyme Quelle sagte dem "People"-Magazin unmittelbar nach dem Vorfall: "Das ist ein unglücklicher Einzelfall, bei dem sich jemand in einem Bereich aufhielt, in dem er sich nicht hätte aufhalten dürfen." In den Gerichtsunterlagen sei jetzt die Rede davon, dass sich Monegain sehr wohl in dem Bereich befinden durfte.

50 Cents Anwalt erklärte unterdessen im November in einem Statement, dass es sich bei dem Vorfall nicht um Absicht gehandelt habe. Sein Mandant würde niemals eine Person absichtlich mit einem Mikrofon schlagen oder bewerfen: "Jemand, der etwas anderes behauptet, hat nicht alle Fakten und ist falsch informiert."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an info@spot-on-news.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.