Gerichtsniederlage für Harry: Rechnung könnte 50 Millionen betragen

Eine Niederlage vor Gericht könnte Prinz Harry teuer zu stehen kommen. Der Royal, der neben weiteren Klägern gegen den Herausgeber der "Daily Mail" unterlegen ist, könnte laut einem britischen Bericht zusammen mit den Mitklägern bis zu 50 Millionen Pfund zahlen müssen.
(wue/spot) |
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Prinz Harry ist derzeit in England, hat sich zu der Angelegenheit aber bislang nicht geäußert.
Prinz Harry ist derzeit in England, hat sich zu der Angelegenheit aber bislang nicht geäußert. © imago images/Cover-Images

Prinz Harry (41) und sechs Mitkläger haben vor Gericht gegen den Herausgeber der "Daily Mail", der "Mail on Sunday" und deren Online-Auftritt verloren. Laut einem britischen Medienbericht könnten auf den Herzog von Sussex und die weiteren Kläger daher nun Kosten in außerordentlicher Höhe zukommen. Sie müssen mit Prozesskosten in Höhe von bis zu 50 Millionen Pfund rechnen, schreibt der britische "Guardian". Aktuell entspräche dies umgerechnet Kosten von mehr als 58,5 Millionen Euro. Der Herausgeber Associated Newspapers Limited hat angedeutet, entsprechende Ausgaben erstattet bekommen zu wollen.

Die Kläger, darunter neben Harry auch die Schauspielerin Liz Hurley (61), Pop-Superstar Elton John (79) und dessen Ehemann David Furnish (63), könnten die Kosten übernehmen müssen. Ein Sprecher von Associated Newspapers wird auf der "Daily Mail"-Webseite auf Englisch mit den Worten zitiert, dass es sich um fehlgeleitete gerichtliche Schritte gehandelt habe, die "so viel wertvolle Zeit des Gerichts und mehr als 50 Millionen Pfund an rechtlichen Kosten verschwendet" hätten. Man werde sich darum bemühen, offene Fragen zu klären, "einschließlich der Erstattung der Kosten", die auf der Seite der Beklagten entstanden seien. Harry oder andere Kläger haben sich dazu bislang nicht geäußert.

Prinz Harry klagte wegen mutmaßlicher Bespitzelung

Prinz Harry und die Mitkläger hatten dem Herausgeber vorgeworfen, für die Recherche zu erschienenen Artikeln auf eine mutmaßlich unrechtmäßige Beschaffung privater Informationen zurückgegriffen zu haben. So sollen den Vorwürfen zufolge etwa Privatermittler eingesetzt und Telefone abgehört worden sein. Die beklagte Seite hatte dies stets zurückgewiesen.

Das Gericht musste klären, ob die Klagenden nachweisen konnten, dass die Artikel oder weitere Vorfälle auf eine unrechtmäßige Informationsbeschaffung zurückzuführen seien. Zwischen Januar und März 2026 war es zu einem mehrwöchigen Prozess gekommen. Am 7. Juli wurde jetzt das Urteil mitgeteilt. Sämtliche Ansprüche wurden abgewiesen. Harry und den anderen Klägern sei es nicht gelungen, zweifelsfrei den Einsatz illegaler Methoden zu belegen.

Für Harry war es insgesamt der dritte Fall, in dem er in den vergangenen Jahren gegen britische Boulevardmedien geklagt hatte. Erst war er gegen den Verlag Mirror Group Newspapers (MGN) siegreich und hatte sich später mit diesem geeinigt sowie verbleibende Teile seiner Klage beigelegt. Anfang 2025 einigte sich Harry mit dem Verlag der "The Sun" auf einen Vergleich. In beiden Fällen ging es ebenfalls um mutmaßlich illegale Recherchemethoden.

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