Fußfessel-Antrag abgelehnt: Marius Borg Høiby bleibt in Haft

Der Oberste Gerichtshof in Norwegen hat über Marius Borg Høibys Antrag auf Fußfessel entschieden: Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit scheitert erneut mit seinem Gesuch und bleibt in Haft.
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Das Urteil gegen Marius Borg Høiby fällt Mitte Juni.
Das Urteil gegen Marius Borg Høiby fällt Mitte Juni. © Imago images/Bestimage / Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen

Marius Borg Høiby (29) wird nicht in den Hausarrest mit elektronischer Überwachung entlassen. Der Oberste Gerichtshof in Norwegen hat den Antrag des 29-Jährigen abgewiesen, wie unter anderem "tv2" berichtet. Høiby wollte seine Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel auf dem royalen Anwesen in Skaugum verbüßen.

Marius Borg Høiby scheiterte dreimal mit seinem Antrag

Mit einem entsprechenden Antrag war der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) bereits vor dem Bezirksgericht Oslo und dem Berufungsgericht Borgarting gescheitert. Begründet wurde die Entscheidung mit einer aus Sicht der Richter weiterhin "erheblichen Wiederholungsgefahr".

Marius Borg Høiby zog daraufhin mit seinen Anwälten vor den Obersten Gerichtshof, der nun aber ebenfalls gegen ihn entschied. Høiby hatte norwegischen Medienberichten zufolge argumentiert, dass es für ihn sehr belastend sei, in Haft zu sitzen, da er nur begrenzt soziale Kontakte habe und es für seine Mutter aufgrund der schlechten Luftqualität in dem Gefängnis schwierig sei, ihn zu besuchen. Mette-Marit leidet an einer chronischen Lungenfibrose. Die Kronprinzessin war mehrmals gesehen worden, wie sie das Osloer Gefängnis nach einem Besuch bei ihrem Sohn verließ.

Urteil gegen Mette-Marits Sohn fällt Mitte Juni

Marius Borg Høiby befindet sich seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Er musste sich wegen zahlreicher schwerwiegender Vorwürfe, darunter Gewalt- und Sexualdelikte, vor Gericht verantworten. Am 19. März fand der letzte Prozesstag statt. Die Verteidiger von Marius Borg Høiby forderten in den schwersten Hauptanklagepunkten Freispruch. Einen Tag zuvor hatte der Staatsanwalt seine Forderung vorgelegt. Er hält eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten für angemessen. Das Urteil wird für den 15. Juni 2026 erwartet.

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