Entlassungstermin von Sean "Diddy" Combs erneut nach vorne verschoben

Der im Gefängnis sitzende Sean "Diddy" Combs soll nach einer erneuten Verschiebung seines voraussichtlichen Entlassungstermins im Februar 2028 freikommen.
von  (wue/spot)
Sean Combs verbüßt derzeit eine 50-monatige Haftstrafe.
Sean Combs verbüßt derzeit eine 50-monatige Haftstrafe. © imago images/Future Image/D. Van Tine

Sean "Diddy" Combs (56) wird wohl früher aus der Haft entlassen als bislang erwartet. Das Federal Bureau of Prisons, die für Bundesgefängnisse zuständige US-Behörde, führt in der auf ihrer Webseite zugänglichen Datenbank mittlerweile den 23. Februar 2028 als voraussichtlichen Entlassungstermin.

Das Datum für die Entlassung hat sich damit erneut verschoben. In den vergangenen Monaten wurden die Angaben auf der Internetseite mehrfach angepasst. Zuletzt war dort der 15. April 2028 als entsprechender Termin vermerkt. Zuvor war die Freilassung laut dortiger Angaben für den 25. April 2028 vorgesehen - und davor für den 4. Juni 2028. Damit würde sich die Haftstrafe des Rappers und Hip-Hop-Moguls erneut um wenige Wochen verkürzen. Eine Begründung wurde nicht mitgeteilt.

Im Rahmen der Verschiebung des Termins von Juni auf April 2028 hatte die "Page Six" berichtet, dass die Anpassung vermutlich mit Combs' Teilnahme an einem Drogenrehabilitationsprogramm in Zusammenhang stehe. Derartige Schritte können demzufolge in den USA Haftstrafen verkürzen. Ein Sprecher des Rappers habe zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Programm betont, dass der 56-Jährige die Angelegenheit ernst nehme und sich aktiv um positive Veränderungen bemühe.

Berufungsverfahren läuft noch

Combs wurde im Juli 2025 in einem aufsehenerregenden Prozess im Zusammenhang mit prostitutionsbezogenen Delikten schuldig gesprochen, von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Das Strafmaß von 50 Monaten Haft wurde im Oktober 2025 verkündet.

Das Anwaltsteam von Combs geht gegen die Verurteilung vor. Im Dezember wurde Berufung eingelegt. In einem im März eingereichten Schreiben bezeichneten die Anwälte die Strafe laut des US-Magazins "People" als "Perversion der Justiz" und forderten eine Aufhebung des Urteils sowie eine sofortige Freilassung ihres Mandanten - oder zumindest eine Zurückweisung an eine untere Instanz und eine Neubemessung der Strafe.

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