Elyas M'Barek von Ehefrau getrennt: Seit Wochen tuschelt die Society in München

In München wurde schon lange darüber getuschelt, jetzt hat es der Anwalt von Elyas M'Barek bestätigt: Der Schauspieler und Ehefrau Jessica haben sich getrennt. Was ist über das Liebes-Aus bekannt?
von  Steffen Trunk, Sven Geißelhardt
Im Januar zeigten sich Elyas M'Barek und seine Frau Jessica gemeinsam beim Deutschen Filmball. Jetzt geben sie das Ehe-Aus bekannt.
Im Januar zeigten sich Elyas M'Barek und seine Frau Jessica gemeinsam beim Deutschen Filmball. Jetzt geben sie das Ehe-Aus bekannt. © BrauerPhotos

Erst vor wenigen Wochen war Elyas M'Barek aus seiner Wahlheimat New York wieder zurück nach München gezogen. Wie jetzt von Medienanwalt Christian Schertz bestätigt wurde, ist der Schauspieler nicht mehr mit seiner Ehefrau Jessica (38) zusammen. Das Paar habe sich "bereits vor geraumer Zeit getrennt", teilt der Jurist der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Getuschel bestätigt: Elyas M'Barek und Ehefrau getrennt

Die Abendzeitung weiß: Seit Wochen wurde in München über das offene Geheimnis getuschelt. Anfragen dazu blieben unbeantwortet. Während der Wiesn-Zeit verdichteten sich die Gerüchte. Hinter vorgehaltener Hand klatschte die Society seit seiner überraschenden München-Rückkehr. 2022 heiratete das Paar.

Noch im Frühjahr hatte der unter anderem aus den "Fack ju Göhte"-Filmen bekannte Schauspieler angekündigt, mit seiner Frau seine Lieblingsstadt New York verlassen und nach München umziehen zu wollen. "Wir haben uns entschieden, nach München zu ziehen, ich komme ja von dort", sagte M'Barek im April in München.

Auch seine Frau, die in Kalifornien geboren wurde, wolle künftig in der bayerischen Landeshauptstadt arbeiten, sagte der inzwischen 44-Jährige damals. „Wir freuen uns auf unseren Umzug und mehr Flexibilität. Auch auf unsere gemeinsamen Freunde und meine Familie.“

M'Barek hält Privatleben weitgehend aus der Öffentlichkeit heraus

Die Gründe für die Trennung blieben zunächst unklar. Anwalt Schertz bat, die Privatsphäre seines Mandanten und der Familie zu respektieren und von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen. Über diese Erklärung hinaus würden keine weiteren Stellungnahmen abgegeben.

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