Droht Jan Ullrich doch noch der Knast?
Wird es nun doch nochmal richtig eng für Jan Ullrich (41)? Nach seiner Promillefahrt im Mai 2014 in der Schweiz, die in einem von ihm verursachten Unfall mit zwei anderen Autos endete (Sachschaden: 66.600 Euro), droht dem ehemaligen Radprofi nun doch wieder eine Gefängnisstrafe. Dabei hatten sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung im Vorfeld eigentlich schon auf ein Strafmaß geeinigt. Woher kommt nun diese überraschende Wende? Das Bezirksgericht des Kantons Thurgau hat den Deal abgelehnt, weil es der Staatsanwaltschaft erhebliche Nachlässigkeit vorwirft.
Weitere Hintergründe zur Alkoholfahrt von Jan Ullrich erfahren Sie auf MyVideo
In erste Linie gehe es dabei um einige Gutachten, die teils nicht glaubwürdig seien und andere, die teils nicht genug Beachtung gefunden hätten. So ging ein Privat-Gutachten der Ullrich-Seite davon aus, dass der ehemalige Tour-de-France-Sieger beim Unfall mit 139 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs gewesen sei. Ein anderes Gutachten, das vom Gericht keine Beachtung fand, ging von 143 km/h aus. Ein gravierender Unterschied, denn in der Schweiz wird man mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 60 km/h als "Raser" verurteilt. Für diese gilt ein Strafmaß von mindestens einem Jahr Haft.
Es wurden wichtige Details verschwiegen
Zudem seien einige wichtige Details verschwiegen worden. So hieß es bisher immer, Ullrich sei "nur" unter Alkoholeinfluss (1,85 Promille) unterwegs gewesen. Jedoch wurde in seinem Blut möglicherweise auch noch eine bemerkenswert hohe Menge Valium gefunden. Wegen dieser Nachlässigkeiten seitens Staatsanwaltschaft und Verteidigung ließ das Gericht den zuvor ausgehandelten Deal platzen. Dieser sah für Ullrich eine auf vier Jahre auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von 18 Monaten vor. Außerdem sollte der gebürtige Rostocker eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Schweizer Franken (etwa 9.600 Euro) zahlen und sämtliche Verfahrenskosten übernehmen.
Ullrich selbst, der im Prozess bereits Reue zeigte und bei der Verhandlung von einem "Riesenfehler, den ich zutiefst bereue und für den ich mich schäme" sprach, zeigte sich von der unvorhersehbaren Wende "enttäuscht". Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, ist noch nicht bekannt.
- Themen: