Donald Trump muss 83 Millionen Dollar an E. Jean Carroll zahlen

Das Berufungsgericht in New York fällt ein deutliches Urteil: Die Verleumdungsklage von E. Jean Carroll gegen Donald Trump bleibt bestehen. Der US-Präsident muss nach wie vor 83 Millionen Dollar Schadenersatz an die Autorin zahlen.
(ncz/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Autorin E. Jean Carroll hat vor Gericht erneut einen Erfolg gegen US-Präsident Donald Trump verbucht.
Autorin E. Jean Carroll hat vor Gericht erneut einen Erfolg gegen US-Präsident Donald Trump verbucht. © action press / action press
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

Ein US-Berufungsgericht in New York hat am Montag ein hohes Schadenersatzurteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump (79) bestätigt. Wie unter anderem die "New York Times" berichtet, muss er weiterhin 83,3 Millionen US-Dollar an die Autorin E. Jean Carroll (81) zahlen.

E. Jean Carroll verklagte Donald Trump wegen sexuellen Missbrauchs

E. Jean Carroll hatte Trump beschuldigt, sie in den 1990er Jahren in einem New Yorker Kaufhaus sexuell missbraucht zu haben, und im November 2019 eine Zivilklage eingereicht. Nachdem Trump die Vorwürfe öffentlich als "Lüge" bezeichnete und Carroll in sozialen Medien diffamierte, klagte sie ihn wegen Verleumdung an.

Im Januar 2024 entschied eine Jury in Manhattan, dass Trump Carroll verleumdet hatte. Besonders schwer wog, dass er sie trotz des laufenden Verfahrens immer wieder öffentlich beleidigte, unter anderem bei Pressekonferenzen und auf Social Media. Das Gericht setzte den Gesamtschadenersatz auf 83,3 Millionen Dollar fest.

Bereits im Jahr 2023 hatte eine andere Jury Trump in einem separaten Verfahren zu 5 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt. Das Urteil wurde im Dezember 2024 von einem dreiköpfigen Richtergremium einstimmig bestätigt.

Trumps Aussagen nicht von Immunität geschützt

Trumps Anwälte versuchten, das Urteil mit einem Verweis auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs anzufechten. Dieser hatte 2023 festgelegt, dass Präsidenten für offizielle Handlungen im Amt Immunität genießen. Doch das Berufungsgericht stellte klar: Trumps Angriffe auf Carroll seien private Aussagen, keine Amtshandlungen - und daher nicht durch Immunität geschützt.

Bereits im Jahr 2023 hatte eine andere Jury Trump in einem separaten Verfahren zu 5 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt. Damals wurde er für schuldig befunden, Carroll in den 1990er Jahren sexuell missbraucht und sie mit späteren Äußerungen erneut verleumdet zu haben.

Donald Trump und seine Anwälte haben sich bisher nicht zu dem erneuten Urteil geäußert.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.