Die Eagles verklagen das Hotel California

Kurioser Rechtsstreit: Die Eagles verklagen das Hotel California, weil es den Namen ihres Hitalbums benutzt - dabei gibt es das Hotel schon viel länger als den Songklassiker.
(sas/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Kurioser Rechtsstreit: Die Eagles verklagen das Hotel California, weil es den Namen ihres Hitalbums benutzt - dabei gibt es das Hotel schon viel länger als den Songklassiker.

"Hotel California" - so heißen nicht nur der bekannte Hit sowie das gleichnamige Album der Eagles, sondern auch ein echtes Hotel in Mexiko. Und genau damit haben die Altrocker ein Problem. Laut "The Hollywood Reporter" haben sie die kleine Unterkunft im Küstenort Todos Santos verklagt, weil diese den Gästen vormache "in Verbindung mit den Eagles zu stehen und [...] als Inspiration für den Text von 'Hotel California' gedient zu haben, was nicht stimmt".

"The Long Road Out Of Eden" sorgt bisher noch für keine Namens-Streiterein. Hier können Sie das Album der Eagles bestellen

Laut Anwältin der Eagles würde das Hotel Song der Band spielen und T-Shirts mit irreführenden Aufdrucken verkaufen. Die Musiker verlangen dem Bericht zufolge nun, dass das Hotel den Namen nicht weiter verwendet. Zudem wollen sie einen Teil der Einnahmen plus Schadensersatz.

 

Ein offizielles Statement der Hotelbesitzer gibt es noch nicht. Allerdings verrät ein Blick auf die Webseite, dass sie von den Vorwürfen wissen. Dort werden jegliche Gerüchte dementiert und versichert, dass "die derzeitigen Besitzer keine Verbindung zu den Eagles haben". Dort steht übrigens auch, dass das Hotel California bereits 1950 eröffnete - also 16 Jahre bevor das gleichnamige Album überhaupt veröffentlicht wurde...

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.