Das können Sie tun, wenn Sie nicht auf Fake-Shops hereinfallen wollen

Die Zahl der Fake-Shops in Deutschland liegt mittlerweile bei mehr als 100.000. Wie eine Umfrage der tagesschau aus dem vergangenen Jahr zeigt, ist bereits fast jeder vierte Mensch in Deutschland Opfer von Online-Betrug geworden. Besonders häufig geraten Verbraucher an gefälschte Online-Shops: 37 Prozent der Betroffenen gaben an, nach der Bezahlung entweder gar keine oder lediglich minderwertige Ware erhalten zu haben.
Um Verbraucher besser zu schützen, bieten die Verbraucherzentralen einen sogenannten Fake-Shop-Finder an. Das kostenlose Tool auf der Website der Verbraucherzentrale prüft, ob ein Online-Shop seriös erscheint oder Anzeichen für einen Betrug aufweist.
Die Nutzung ist unkompliziert: Zunächst wird die Internetadresse des verdächtigen Shops aus der Browserleiste kopiert und in das Suchfeld des Fake-Shop-Finders eingefügt. Anschließend gleicht eine Künstliche Intelligenz die Daten mit verschiedenen Merkmalen und Datenbanken ab. Bereits nach wenigen Sekunden erscheint das Ergebnis in Form eines Ampelsystems: Grün steht für einen unauffälligen Shop, Gelb für ein nicht eindeutiges Ergebnis und Rot warnt vor einem bekannten Fake-Shop.
Außerdem informiert die Verbraucherzentrale über Warnsignale, die auf einen Fake-Shop hinweisen können. Dazu zählen:
- Eine auffällige URL - etwa durch Rechtschreibfehler oder falsch geschriebene Markennamen
- Zahlung wird nur per Vorkasse angeboten - dies birgt das größte Risiko
- Schnäppchen-Preise, die zu günstig sind, um echt sein zu können.
- Die Webiste verfügt über kein Impressum
Fall aus Starnberg: Google soll zahlen
Wie wichtig solche Prüfungen sein können, zeigt ein Fall aus Starnberg: Ein Mann überwies knapp 490 Euro an einen vermeintlichen Fahrrad-Shop aus Stuttgart und bestellte einen Fahrradträger. Die Ware wurde jedoch nie geliefert. Der Fake-Shop war in der Google-Suche an oberster Stelle angezeigt worden. Das Amtsgericht Starnberg entschied, dass Google für den entstandenen Schaden haftet. Der Konzern muss dem Mann den Kaufpreis sowie die Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.
Ob das Urteil rechtlich wegweisend sein könnte, ist derzeit unklar. In einem Statement gegenüber der Agentur teleschau äußerte sich der Konzern: "Das Urteil des Amtsgerichts Starnberg erging ohne Stellungnahme von Google und basiert nur auf den Angaben des Klägers. Wir halten die Entscheidung für fehlerhaft und wir prüfen rechtliche Schritte dagegen."