Darum bleibt Andrew Mountbatten-Windsor rechtlich Herzog von York
Andrew Mountbatten-Windsor (65) bleibt zumindest rein rechtlich Herzog von York. Das ist laut dem britischen "Mirror" der aktuelle Stand, obwohl König Charles (77) seinem jüngeren Bruder Anfang Oktober alle royalen Titel entzogen hat. Doch der Herzogstitel selbst - der Andrew bei seiner Heirat mit Sarah Ferguson (66) im Juli 1986 verliehen wurde - kann nicht ohne ein Parlamentsgesetz wieder aberkannt werden, wie Minister demnach einräumten.
So dürfe Andrew in offiziellen Dokumenten zwar nicht mehr als Herzog bezeichnet werden. Komplett aufgehoben sei dieser Adelstitel jedoch trotzdem nicht und zumindest rechtlich bestehe er bis auf Weiteres fort, wie aus einem Gutachten eines Experten des Unterhauses hervorgeht.
Ein Titel, den nur das Parlament nehmen kann
Der Titel Duke of York wurde Andrew 1986 bei seiner Hochzeit mit Sarah Ferguson verliehen. Er kann nur durch einen Act of Parliament, also einen Parlamentsbeschluss, vollständig aberkannt werden. Hierfür sehe man jedoch derzeit keinen Anlass, heißt es in dem Bericht.
Auf eine schriftliche Anfrage erklärte die Politikerin Ruth Smeeth demnach: "Der Titel Herzog von York wurde aus dem Roll of Peerage entfernt und wird offiziell nicht mehr verwendet. Es besteht daher keine Notwendigkeit für eine Gesetzgebung."
Die Folgen der Epstein-Affäre
Der Hintergrund für die Titelaberkennung durch den König: Andrews Verbindungen zum verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein (1953-2019) haben das Königshaus schwer belastet. Virginia Giuffre (1983-2025), die Andrew sexuellen Missbrauch vorwarf, starb im April überraschend. Andrew hatte 2022 eine Zivilklage mit ihr für mehrere Millionen Pfund außergerichtlich beigelegt, ohne ein Schuldeingeständnis. Er bestreitet die Vorwürfe vehement.
Andrew wird Anfang nächsten Jahres von der Royal Lodge im Windsor Great Park auf das private Anwesen des Königs in Sandringham umziehen. Ein weiterer Schritt seiner Entfernung aus dem öffentlichen Leben der Royals.
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