Cybermobbing gegen Brigitte Macron: Zehn Angeklagte verurteilt

Erfolg für Brigitte Macron: Im Prozess wegen Cybermobbings sind die zehn Angeklagten in Paris verurteilt worden. Für die acht Männer und zwei Frauen gab es Strafen in unterschiedlicher Höhe. Alle müssen eine Schulung absolvieren.
(ae/spot) |
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Brigitte Macron hatte angesichts einer Diffamierungswelle gegen sie wegen Cybermobbings geklagt.
Brigitte Macron hatte angesichts einer Diffamierungswelle gegen sie wegen Cybermobbings geklagt. © action press

Ein Pariser Gericht hat am Montag zehn Personen wegen des Cybermobbings gegen Frankreichs First Lady Brigitte Macron (72) schuldig gesprochen. Sie hatten im Internet falsche Behauptungen über das Geschlecht und die Sexualität der Ehefrau von Präsident Emmanuel Macron (48) verbreitet. Darunter befand sich auch die Behauptung, Brigitte Macron sei als Mann geboren. Wie die Nachrichtenagentur AP berichtete, verurteilte das Gericht die Angeklagten auf bis zu achtmonatige Bewährungsstrafen.

Bewährungsstrafen und Cybermobbing-Schulung

Ein Angeklagter wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt, acht weitere erhielten Bewährungsstrafen zwischen zwei und acht Monaten. Der einzige Angeklagte, der keine Gefängnisstrafe erhielt, ist ein Lehrer, der sich während des Prozesses entschuldigte. Er muss aber wie die anderen neun an einer Schulung zum Thema Cybermobbing teilnehmen. Zudem erhielten einige befristete Onlinesperren für die Nutzung der sozialen Medien, die sie für das Cybermobbing genutzt hatten.

Das Gericht verwies auf "besonders erniedrigende, beleidigende und bösartige" Kommentare der acht Männer und zwei Frauen im Alter von 41 bis 65 Jahren. Sie hatten etwa behauptetet, die französische First Lady sei als Mann geboren worden, und brachten den Altersunterschied des Paares von 24 Jahren mit Pädophilie in Verbindung.

Tochter sagte bei Verhandlung im Oktober aus

Brigitte Macron reichte bereits 2023 Klage wegen Cybermobbings gegen die Angeklagten ein. Verhandelt wurde in Paris am 27. und 28. Oktober 2025. Die Angeklagten verteidigten sich vorwiegend mit dem Argument der Satirefreiheit und ihrer geringen Reichweite. Die First Lady hatte an der zweitätigen Verhandlung nicht teilgenommen. Ihre Tochter Tiphaine Auzière (41) betonte vor Gericht, dass sich der Zustand ihrer Mutter durch die Online-Belästigungen verschlechtert habe. Sie sei angesichts der ständigen Infragestellung ihrer Identität "ständig auf der Hut". "Sie kann die schrecklichen Dinge, die über sie gesagt werden, nicht ignorieren", sagte Auzière, die aus der ersten Ehe der First Lady stammt. Die Auswirkungen hätten sich auf die gesamte Familie ausgewirkt, sogar auf die Enkelkinder.

First Lady wollte Exempel statuieren

Brigitte Macron erklärte in einem Interview mit dem nationalen Fernsehsender TF1 einen Tag vor der Urteilsverkündung, dass sie mit ihrer Klage im Kampf gegen Belästigung ein Exempel statuieren wollte. Schon seit Jahren kursieren Verschwörungstheorien, die 72-Jährige sei unter dem Namen Jean-Michel Trogneux geboren und eigentlich ein Mann. Sie habe jedoch das Geschlecht getauscht, um zu kaschieren, dass der französische Präsident eigentlich homosexuell sei. Die Macrons haben auch in den Vereinigten Staaten eine Verleumdungsklage gegen Aktivistin Candace Owens eingereicht, die ebenfalls entsprechende Fake-News verbreitet hat.

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  • Der wahre tscharlie am 05.01.2026 16:27 Uhr / Bewertung:

    Richtiges Urteil. Leider wird bei uns zu wenig dagegen vorgegangen.

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  • luxemburger am 05.01.2026 16:08 Uhr / Bewertung:

    Leider sind die Strafen,Haftstrafen viel zu sanft ausgefallen.Dreimal so hoch sollten die schon sein.

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