"Bully" Herbig will Namen für Computerspiel verbieten lassen

Michael „Bully“ Herbig klagt gegen die Bezeichnung eines Computerspiels mit dem Namen „Bully – die Ehrenrunde“. Er wolle nicht mit dem „Schlägerspiel“ in Verbindung gebracht werden.
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Bully Herbig hat eine Schlappe vor Gericht erlitten.
dpa Bully Herbig hat eine Schlappe vor Gericht erlitten.

MÜNCHEN - Michael „Bully“ Herbig klagt gegen die Bezeichnung eines Computerspiels mit dem Namen „Bully – die Ehrenrunde“. Er wolle nicht mit dem „Schlägerspiel“ in Verbindung gebracht werden.

Er wolle nicht mit dem „Schlägerspiel“ in Verbindung gebracht werden, sagte seine Anwältin Stephanie Dörrenberg-Berger am Dienstag vor dem Landgericht München. Die Beklagte, die Take-Two Interactive, will das Spiel dagegen weltweit mit dem Wort „Bully“ im Titel vertreiben. „Bully“ bezeichnet im englischen einen Schüler oder Jugendlichen, der andere gewalttätig drangsaliert. Das Spiel dreht sich um den teilweise gewalttätigen Alltag eines Schülers.

„Bully“ Herbig fordert Schutz für seinen Künstlernamen. Er sei in der Unterhaltungsbranche überragend bekannt. Der Titel des Spiels rege zur Verwechslung an, dass Herbig an ihm mitgewirkt habe, erklärte seine Anwältin. Der Vertreter der Beklagten, Konstantin Krienke, widersprach dem. Herbig sei nicht dafür bekannt, Videospiele herauszugeben, deswegen bestehe keine Verwechslungsgefahr, und es gebe eine große Zahl an Dingen, die Bully hießen – vom VW-Transporter bis zum Anstoß beim Eishockey.

Kopf in der Toilette unter Wasser gedrückt

Ein Versuch des Gerichts, zu einem Vergleich zu kommen, scheiterte. Die Vorsitzende Richterin ließ aber durchblicken, dass sie die Anspruchgrundlage Herbigs für nicht unproblematisch hält. Auch ihr Kollege, der das Spiel testweise erprobt hatte, befand es für nicht übermäßig gewalttätig. Zwar komme es zu Auseinandersetzungen, die auch mit den Fäusten geregelt würden, dabei fließe aber kein Blut, und auch Waffen kämen nicht vor, sagte er. Das gewalttätigste sei das Untertauchen des Kopfes in der Toilette.

Herbigs Anwältin erklärte, dass dies ihrem Mandanten bereits reiche, um nicht damit in Verbindung gebracht werden zu wollen. Das Gericht will seine Entscheidung am 16. September verkünden.

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