Boris Becker: "Am Tage meiner Insolvenz war ich sehr vermögend"

In seinem Podcast "Boris Becker - Der fünfte Satz" spricht der ehemalige Tennis-Profi auch über seine derzeitigen Verfahren. So gibt Becker unter anderem zu verstehen, dass er am Tage seiner Insolvenz über ein zweistelliges Millionenvermögen verfügt habe.
(dr/spot) |
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Die britischen Verfahren gegen Boris Becker (53) bestimmten in den vergangenen Monaten die Berichterstattung über den Tennis-Weltstar. Doch nur selten sprach die ehemalige Nummer eins selbst über die Probleme in seiner Wahlheimat London. In der neuesten und letzten Folge seines Podcasts "Boris Becker - Der fünfte Satz" an der Seite von Moderator Johannes B. Kerner (56) äußert er sich nun erneut und gibt weitere Detailinformationen.

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"Ich bin in einem Insolvenzverfahren und ich bin in einem Strafverfahren", bestätigt Becker. Er habe bereits das Vierfache der geschuldeten Summe zurückgezahlt und sei guter Dinge, das Insolvenzverfahren bald zu beenden: "Ich wurde insolvent erklärt für 3,2 Millionen Euro plus drei Prozent Zinsen", so Becker, "in dieser Zeit hatte ich ein Millionenvermögen im zweistelligen Bereich." Wichtig zu erwähnen sei dabei, dass er am Tage der Insolvenz ein vermögender Mann gewesen sei.

Er kann die Hälfte seines Einkommens behalten

Er habe nun einen Deal gemacht, bei dem er die Hälfte seines Einkommens, das er heute verdiene, abgeben müsse. Die andere Hälfte könne er jedoch behalten. Über das Strafverfahren sagt Becker, dass er nach Meinung von anderen, "Fehler in meinem Insolvenzverfahren gemacht habe". Er habe zwei Anhörungen gehabt und wurde in 28 Punkten beschuldigt, er plädiere aber in 28 Punkten auf nicht schuldig.

Bis Mitte Februar würde er nun dem Gericht eine Erklärung abgeben, was er und seine Anwälte darin alles angeben, könne er nicht sagen. Becker sei aber "guter Dinge, dass ich 28-mal nicht schuldig" sei. Generell unterscheide sich das Insolvenzrecht in Großbritannien gewaltig von dem in Deutschland.

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  • Sarah-Muc am 05.01.2021 18:20 Uhr / Bewertung:

    Demnach lieg ich ja total falsch. Ich dachte immer, dass nur dann Insolvenz beantragt/angemeldet wird, wenn kein Geld da ist - also kein pfändbares Vermögen bzw. Bankkonto.
    Und BB war am Tage der Insolvenz nach eigener Aussage vermögend. Mir ist aber was aufgefallen: Wenn er mit Basecap und Maske auftaucht könnt man glatt meinen, da kommt Donald!

  • am 05.01.2021 12:36 Uhr / Bewertung:

    Es erfordert schon eine gewisse Qualifikation, einen Kontoauszug zu lesen.

    Vielleicht mal jemand fragen, warum da hinter dem Betrag ein "S" oder ein "-" steht.
    (zumindest bei deutschen Kontoauszügen)

  • Der wahre tscharlie am 05.01.2021 18:18 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Du kennst seine Kontoauszüge? oO

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