Betrug: Fünf Jahre Haft für TV-Star Karsten Speck

Schauspieler Karsten Speck muss erneut ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte ihn am Montag wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu fünf Jahren Haft.
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Muss wieder ins Gefängnis: Karsten Speck
dpa Muss wieder ins Gefängnis: Karsten Speck

FRANFURT (ODER) - Schauspieler Karsten Speck muss erneut ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte ihn am Montag wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu fünf Jahren Haft.

Die Richter sprachen den 50-Jährigen schuldig, von 2002 bis 2004 Gelder an Gläubigern und dem Fiskus vorbeigeschleust zu haben. In die Strafe einbezogen wurde eine Verurteilung aus dem Jahr 2004 zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Dass das neue Urteil dennoch vergleichsweise milde ausfiel, hat eine „Absprache“ aller Prozessbeteiligten ermöglich: Speck gestand einen Großteil der Taten, dafür wurden weniger erhebliche Vorwürfe fallengelassen.

Hintergrund der Taten waren fehlgeschlagene Immobiliengeschäfte, aus denen der TV-Star und seine Frau bei Gläubigern Schulden in Millionenhöhe hatten. Als Entschädigung sollte Speck einen Teil seiner Gagen in einen Fonds für die Geschädigten zahlen. Weil er dies mittels Betrügereien unterließ, wurde der 50-Jährige nun erneut verurteilt.

Nach dem Urteil ist sicher, dass Speck erneut ins Gefängnis muss - die Frage ist nur, wie lange. Neun Monate der fünfjährigen Haftstrafe gelten laut Urteil als verbüßt, weil das Verfahren lange dauerte. Zudem können etwa 22 Monate Haft von der früheren Strafe abgezogen werden, weil Speck diese abgesessen hat. Über das Datum für den Haftantritt und die Länge der neuen Gefängniszeit muss nun eine Strafvollstreckungskammer entscheiden.

dpa

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