Berufung zurückgewiesen: Bushido siegt vor Gericht
Juristischer Sieg für Bushido (47): Dessen ehemaliger Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker hat offenbar einen Berufungsprozess gegen den Rapper verloren. Das schreibt die "Bild"-Zeitung. Demnach muss Abou-Chaker nach Beschluss des Berliner Kammergerichts nun "eine Millionensumme zurückzahlen". Das Gericht habe eine Berufung Abou-Chakers vollständig zurückgewiesen, so die Zeitung. Damit bestätigten die Richter das Urteil des Landgerichts Berlin II.
Darum geht es in dem Rechtsstreit
Bei der juristischen Auseinandersetzung ging es dem Bericht zufolge um die Frage, ob Arafat Abou-Chaker jahrelang Geschäftspartner von Bushido oder nur sein Manager war. Einen Vertrag, der Abou-Chaker unter anderem einen Anteil von 30 Prozent an nahezu allen Einnahmen Bushidos sicherte, nannte das Gericht laut "Bild" "sittenwidrige Knebelung": "Bushido habe praktisch seine wirtschaftliche und künstlerische Selbstständigkeit verloren, während Abou-Chaker keinerlei eigenes Risiko trug. Der Vertrag sei deshalb von Anfang an nichtig. Nach dem Gerichtsbeschluss muss Abou-Chaker auch die Kosten des Prozesses zahlen.
Bushido startete seine Karriere bereits vor über 20 Jahren, Arafat Abou-Chaker galt dabei lange Zeit als sein Wegbegleiter. 2018 soll die Geschäftsbeziehung in die Brüche gegangen sein. Später folgte die gerichtliche Auseinandersetzung. Der Rapper ist derzeit mit seiner Abschiedstournee "Alles wird gut - Tour 2026" unterwegs.
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