Auf Fake-Shop hereingefallen: Google muss Mann aus Bayern Schaden ersetzen
Ein Gerichtsurteil aus Bayern könnte weitreichende Folgen für Werbung in der Google-Suche haben: Das Amtsgericht Starnberg hat entschieden, dass der Suchmaschinenkonzern für den finanziellen Schaden geradestehen muss, den ein Nutzer durch eine betrügerische Anzeige erlitten hat. Es handelt sich nach Aussage des Klägeranwalts um die erste Entscheidung dieser Art in Deutschland.
Auslöser des Verfahrens war der Kauf eines Fahrradträgers fürs Auto. Ein Mann aus Bayern hatte über eine in den Google-Suchergebnissen platzierte Anzeige ein vermeintliches Schnäppchen für knapp 490 Euro entdeckt und den Betrag umgehend überwiesen. Der Anbieter, der angeblich seinen Sitz in Stuttgart hatte, existierte jedoch nicht wirklich. Hinter dem Angebot steckte ein Fake-Shop: Die Betrüger kassierten das Geld, eine Lieferung der Ware blieb aus.
Nach Einschätzung des Gerichts hätte der Suchmaschinenkonzern die Anzeige gar nicht erst ausspielen dürfen. Der betrügerische Shop sei demnach bereits zuvor von anderer Seite als solcher erkannt und Google gemeldet worden. Dass die Anzeige trotzdem an prominenter Stelle in den Suchergebnissen erschien, ohne dass eine weitere Prüfung erfolgte, wertete das Gericht als Pflichtverletzung. Die Begründung dahinter: Wer eine Suchmaschine nutzt, darf grundsätzlich davon ausgehen, keine offensichtlich betrügerischen Angebote präsentiert zu bekommen.
Google muss auch für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen
Google selbst äußerte sich im Vorfeld des Verfahrens nicht schriftlich und reichte auch keine Klageerwiderung ein. Das Unternehmen muss dem Betroffenen nun nicht nur den Kaufpreis erstatten, sondern auch für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen. Allerdings lässt sich Google die Option offen, die Entscheidung anzufechten. In einem Statement gegenüber der Agentur teleschau äußerte sich der Konzern: "Das Urteil des Amtsgerichts Starnberg erging ohne Stellungnahme von Google und basiert nur auf den Angaben des Klägers. Wir halten die Entscheidung für fehlerhaft und wir prüfen rechtliche Schritte dagegen."
Wichtig für die Einordnung: Das Urteil erging im beschleunigten Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ist als Entscheidung eines Amtsgerichts nicht automatisch auf andere Fälle oder Gerichte übertragbar. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, aus der sich keine allgemeine Haftungspflicht für Suchmaschinenbetreiber ableiten lässt. Betroffene, die künftig auf ähnliche Fake-Shop-Anzeigen hereinfallen, können sich also nicht automatisch darauf berufen.
Fake-Shops sind ein verbreitetes Problem im Online-Handel: Solche Seiten liefern entweder minderwertige oder gefälschte Ware - oder gar nichts. Da sie auf den ersten Blick oft seriös wirken, fallen ihnen jedes Jahr zahlreiche Menschen zum Opfer. Wer die Seriosität eines Online-Shops prüfen möchte, kann dafür etwa den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen nutzen, der anhand eines Ampelsystems eine Einschätzung liefert und zusätzliche Hinweise zum Erkennen betrügerischer Anbieter gibt.
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur teleschau. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an info@teleschau.de
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