Auch für Premium-Kunden: Disney+ entfernt Option auf hohe Bildqualität

Für ihr Premium-Abo bei Disney+ greifen Kunden mitunter tief in die Tasche. Höchste Bildqualität bekommen sie dafür nun nicht mehr: Der Streamingdienst hat die Option, Filme und Serien in 4K- und HDR-Auflösung zu sehen, deaktiviert.
Franziska Wenzlick |
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Disney+ drosselt sein Angebot auf 1080p und SDR.
Disney+ drosselt sein Angebot auf 1080p und SDR. © iStock / Marvin Samuel Tolentino Pineda

Bis zu 15,99 Euro zahlen User derzeit monatlich für das auf Disney+ angebotene Premium-Abo. Letzteres umfasst laut Webseite des Streamingdienstes unter anderem die Möglichkeit, vier Streams gleichzeitig laufen zu lassen, Filme und Serie werbefrei anzuschauen - und das in höchster Bildqualität zu tun, nämlich "bis zu 4K UHD". Letzteres ist nun jedoch nicht mehr möglich.

"Wir bedauern sehr, dass wir zu dieser Entscheidung gezwungen wurden, und teilen die Frustration unserer Kundinnen und Kunden", lässt das Unternehmen in einer Erklärung verlauten. Der Deaktivierung der höchsten Auflösungsoptionen liegt "Spiegel"-Berichten ein Rechtsstreit zugrunde.

So befinde sich Disney in einer Auseinandersetzung mit dem Patentinhaber InterDigital, dessen sogenannte "HEVC"-Technik einer Pressemitteilung des Unternehmens zufolge "ein wesentlicher Bestandteil des hochwertigen Seherlebnisses" sei, mit dem Streamingdienste hohe Abopreise rechtfertigen würden. InterDigital fordert deshalb eine entsprechende Beteiligung an den Erlösen.

Verbraucherschutz prüft rechtliche Schritte

Bereits im Februar dieses Jahres hatte Disney+ die Optionen HDR10(+), Dolby Vision HDR3 sowie 3D-Inhalte aus dem deutschen Angebot entfernt und dies mit einem "Gerichtsverfahren vor einem deutschen Patentgericht" begründet. Während HDR10 nach einiger Zeit wieder aktiviert wurde, sind Premiumfeatures wie Dolby Vision und Inhalte in 3D hierzulande bis heute nicht mehr Teil des Angebots.

Unklar ist bislang, ob und wann Nutzerinnen und Nutzern wieder alle Optionen zur Verfügung stehen. Wie "heise online" berichtet, prüfe die Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen nun rechtliche Schritte. Bereits in der Vergangenheit hatten die Verbraucherschützer Abonnentinnen und Abonnenten dazu geraten, nach dem Wegfall der höheren Bildqualität einen Teil des Abopreises zurückzufordern - schließlich werde mit der besseren Auflösung geworben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur teleschau. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an info@teleschau.de

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