Anwälte sehen Strafe für Polanski längst verbüßt
LOS ANGELES - Die Anwälte des Regisseurs Polanski setzen alles daran, eine mögliche Auslieferung aus der Schweiz zu verhindern. Dort sitzt der 76-Jährige wegen der Vergewaltigung einer damals Minderjährigen in den USA derzeit fest. Polanski sei für die Tat längst bestraft worden, so die Argumentation seiner Verteidiger.
Die US-Justiz soll im Fall Roman Polanski im Abwesenheitsverfahren entscheiden, dass der Filmregisseur seine Strafe bereits abgesessen hat. Mit diesem Antrag wollen die Anwälte eine Auslieferung des 76-Jährigen aus der Schweiz verhindern. Der zuständige Richter in Los Angeles entscheidet voraussichtlich am nächsten Freitag.
In der Eingabe am Dienstag an das Gericht in Los Angeles bezeichneten die Anwälte ein mildes Urteil für Polanski als angemessen, mit dem der Filmemacher seine Strafe bereits abgesessen hätte. Dies würde ein Verfahren in Abwesenheit ermöglichen. Die Verteidiger erklärten, ihr Klient sei für den sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen im Jahre 1977 bereits verurteilt worden. Polanski hatte damals nach einem Schuldbekenntnis für eine diagnostische Untersuchung 42 Tage in einem kalifornischen Gefängnis verbracht.
Richter inzwischen verstorben
Die Staatsanwaltschaft bestritt dagegen, dass Polanski damals formell verurteilt wurde. Der damalige Richter, der inzwischen verstorben ist, hatte dem Regisseur zugesichert, dass er keine weitere Haftstrafe absitzen müsse. Als der Richter seine Meinung änderte und eine höhere Strafe in Aussicht stellte, flüchtete Polanski 1978 nach Frankreich. In ihrer Eingabe kritisierten Polanskis Anwälte zugleich die Staatsanwälte, in ihrem Gesuch an die Schweiz falsche Angaben gemacht zu haben, um die Auslieferung des Regisseurs zu erreichen. Weiter verlangten die Anwälte eine Anhörung mit Zeugen über die angeblichen Verfahrensfehler im Fall Polanski. Den Staatsanwälten warfen sie überdies vor, mit reißerischen Aussagen Stimmungsmache gegen ihren Klienten gemacht zu haben. So werde Polanski von der Staatsanwaltschaft als Kindervergewaltiger bezeichnet.
Polanski hatte sich 1978 in einem Deal mit der Staatsanwaltschaft des ungesetzlichen Geschlechtsverkehrs mit der 13-Jährigen schuldig bekannt. Im Gegenzug ließ die Anklage schwerwiegendere Vorwürfe fallen. Richter Peter Espinoza hat auf den kommenden Freitag eine Anhörung angesetzt, an der er entscheiden will, ob der Prozess gegen Polanski im Abwesenheitsverfahren durchgeführt werden kann. Der französisch-polnische Doppelbürger war am 26. September auf Grund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden. Gegen Zahlung einer hohen Kaution und weitere Auflagen wurde Polanski am 4. Dezember aus der Auslieferungshaft in einen elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad überführt.
Das Schweizer Bundesamt für Justiz dürfte demnächst über das US-Auslieferungsgesuch entscheiden. Polanski stehen Weiterzugsmöglichkeiten gegen eine Auslieferung ans Bundesstrafgericht und ans Bundesgericht offen.
(apn)
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