Alfons Schuhbeck bleibt mindestens bis Mai 2027 auf freiem Fuß

Alfons Schuhbeck muss weiterhin nicht zurück ins Gefängnis. Ein Gutachter hat den an Krebs erkrankten früheren Starkoch erneut für haftunfähig erklärt.
(lau/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Alfons Schuhbeck im Juli 2025 vor Gericht.
Alfons Schuhbeck im Juli 2025 vor Gericht. © imago/Smith

Der frühere Starkoch Alfons Schuhbeck (77) muss vorerst nicht ins Gefängnis zurückkehren. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag mitteilte, wird die Unterbrechung seiner Haftstrafe bis mindestens zum 5. Mai 2027 verlängert. Das berichtet unter anderem der BR. Grund dafür ist der Gesundheitszustand des an Krebs erkrankten früheren Gastronomen.

Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter medizinischer Sachverständiger habe in einem neuen Gutachten festgestellt, dass Schuhbeck "zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht haftfähig ist". Die Haftunterbrechung werde deshalb in jederzeit widerruflicher Weise verlängert. Im Mai kommenden Jahres soll erneut geprüft werden, ob der 77-Jährige seine Strafe fortsetzen kann.

Alfons Schuhbeck leidet an schwerer Krebserkrankung

Bereits seit Februar 2025 ist Schuhbecks Haft aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen. Im April 2026 hatte die Staatsanwaltschaft die Unterbrechung zunächst bis mindestens Anfang September verlängert. Schon damals war ein Sachverständiger zu dem Schluss gekommen, dass eine Strafvollstreckung selbst in einer Justizvollzugsanstalt mit Krankenabteilung nicht möglich sei.

Im Juni 2025 war im Zuge eines Gerichtsprozesses bekannt geworden, dass Schuhbeck an einer schweren Krebserkrankung leidet. Sein Anwalt bezeichnete die Krankheit damals als "nicht heilbar, fortschreitend". Trotz einer Operation konnte der Tumor nicht vollständig entfernt werden. Der ehemalige Fernsehkoch benötigt weiterhin medizinische Betreuung außerhalb des Gefängnisses.

Im Juli 2025 hatte das Landgericht München I Schuhbeck unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrugs und vorsätzlichen Bankrotts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Darin wurde auch seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung einbezogen. Seine Haftstrafe ist weiterhin nicht aufgehoben, sondern lediglich unterbrochen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.