Abgewiesene Klage gegen eigene Plattenfirma: Drake legt Berufung ein

Der Rechtsstreit zwischen Drake und seiner eigenen Plattenfirma UMG geht weiter. Hintergrund ist ein notorischer Disstrack von Kendrick Lamar.
(lau/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Drake versucht juristisch gegen die Promotion von "Not Like Us" vorzugehen.
Drake versucht juristisch gegen die Promotion von "Not Like Us" vorzugehen. © imago images/ZUMA Press / Sammy Kogan

Anfang des Monats war Superstar Drake (39) zunächst mit einer Verleumdungsklage gegen die Universal Music Group gescheitert. Der kanadische Rapper hatte sein eigenes Plattenlabel verklagt, weil es Kendrick Lamars (38) Grammy-prämierten Song "Not Like Us" veröffentlicht und promotet hatte. Doch gegen die Abweisung der Klage hat das Anwaltsteam des Musikers jetzt Berufung eingelegt, berichtet etwa "Variety". Eine Begründung für die Berufung wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Die juristische Auseinandersetzung geht somit weiter.

Kendrick Lamar nannte Drake einen "zertifizierten Pädophilen"

Hintergrund ist, dass Kendrick Lamar in "Not Like Us" Drake als "zertifizierten Pädophilen" bezeichnet - eine Anschuldigung, die der Angeklagte vehement zurückwies. Doch die zuständige Richterin hatte in der Abweisung der Klage am 9. Oktober erklärt, dass es sich bei den Äußerungen im Song um eine reine Meinungsäußerung handele und nicht um Tatsachenbehauptungen.

"Die Tatsache, dass die Aufnahme inmitten eines Rap-Battles gemacht wurde, ist entscheidend für die Beurteilung ihrer Wirkung auf einen vernunftbegabten Zuhörer", schrieb die Bezirksrichterin in der Urteilsbegründung. Und weiter: "Selbst offensichtliche Tatsachenaussagen können den Charakter von Meinungsäußerungen annehmen, wenn sie in einer öffentlichen Debatte, einem hitzigen Arbeitskonflikt oder anderen Umständen gemacht werden, in denen das Publikum mit der Verwendung von Schimpfwörtern, hitziger Rhetorik oder Übertreibungen rechnen kann." Deshalb könne Drake keine Verleumdungsklage durchsetzen.

Plattenfirma sprach von Angriff auf Kunstfreiheit

Bemerkenswert an dem Fall ist die ungewöhnliche Konstellation: Drake verklagte nicht etwa Kendrick Lamar selbst, sondern sein eigenes Plattenlabel. Lamar ist bei Interscope Records unter Vertrag, einer Division von Universal Music Group. Drakes aktuelles Label Republic Records gehört ebenfalls zur UMG-Familie.

In der Klageschrift hatte Drake erklärt, dass es nicht um den Künstler gehe, der "Not Like Us" geschaffen hat. Stattdessen gehe es "ausschließlich um das Musikunternehmen, das beschlossen hat, den Song zu veröffentlichen, zu promoten, zu verwerten und zu vermarkten", zitierte "Page Six" im vergangenen Januar. Die Universal Music Group habe in dem Disstrack trotz der "aufrührerischen und schockierenden Anschuldigen" eine finanzielle Goldmine gesehen.

Das Label hatte die Klage von Anfang an als "unlogisch" bezeichnet. "Von Beginn an war diese Klage ein Affront gegen alle Künstler und deren kreative Ausdrucksfreiheit und hätte niemals das Licht der Welt erblicken dürfen", erklärte ein UMG-Sprecher CNN zufolge am Tag der Abweisung der Klage. Man freue sich über die Abweisung und darauf, weiterhin erfolgreich Drakes Musik zu promoten und in seine Karriere zu investieren.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.