Zypries will höhere Geldstrafen ermöglichen
Seit Jahrzehnten liegt der Tageshöchstsatz zur Berechnung von Geldstrafen bei 5000 Euro. Das sei nicht mehr zeitgemäß, findet Bundesjustizministerin Zypries, und will das Limit erhöhen.
Geldstrafen können in Deutschland demnächst möglicherweise vier Mal so hoch ausfallen wie bisher. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in der «Süddeutschen Zeitung» Pläne vorgestellt, den Weg für eine drastische Erhöhung von Geldstrafen frei zumachen.
Die SPD-Politikerin sagte dem Blatt, sie bereite eine gesetzgeberische Initiative vor. Der höchste Tagessatz könne auf 20.000 Euro vervierfacht werden und die Höchststrafe für eine Einzeltat damit von jetzt 1,8 auf 7,2 Millionen Euro steigen. Für mehrere Taten könnte sie auf 14,4 statt 3,6 Millionen Euro steigen. Zypries überlegt in dem Interview sogar, die Höchstgrenze ganz aufzugeben und die Festsetzung einer Geldstrafe ganz dem Richter zu überlassen.
Anpassung für Einkommen über 5000 Euro am Tag
Die Ministerin reagiert damit auf die große Zahl an Ermittlungsverfahren gegen Steuerhinterzieher. Die bisherigen Tagessätze seien bei sehr reichen Tätern nicht mehr zeitgemäß. Das Strafrecht solle der Tatsache angepasst werden, dass es heute Menschen gebe, deren tägliches Nettoeinkommen mit Mieten und Kapitalerträgen die 5000-Euro-Grenze übersteigt. «Wir glauben, dass wir sonst der Wirklichkeit nicht mehr in jedem Fall gerecht werden», sagte die SPD-Ministerin.
Seit 1975 gilt das Tagessatz-System, bei dem je nach Schwere einer Tat die Anzahl der Sätze festgelegt wird; bei Einzeltaten bis zu 360, bei mehreren Taten bis zu 720 Tagessätzen. Die Höhe des einzelnen Satzes wird entsprechend den Einkommensverhältnissen des Angeklagten bestimmt. Bei einem Mindestsatz von einem Euro soll es auch in Zukunft bleiben. Der seit Jahrzehnten unveränderte Höchstsatz könnte aber von 5000 auf 20.000 steigen. Ein höheres Strafmaß als das für Steuerkriminelle geltende von maximal zehn Jahren lehnt Zypries jedoch ab. «Eine noch höhere Strafandrohung wirkt selten abschreckend, das ist beim Steuerrecht nicht anders als bei der Jugendkriminalität», sagte sie.
Zustimmung aus Bayern
Grundsätzliche Zustimmung fand der Vorstoß von Zypries bei der Ressortverantwortlichen aus Bayern, Beate Merk. Die Justizministerin im Freistaat sagte im Bayerischen Rundfunk, es müsse darüber nachgedacht werden, ob nicht die Tagessätze der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden müssten. Auf den von Zypries genannten Hochsatz vom 20.000 Euro wollte sie sich nicht festlegen, sondern wies darauf hin, dass «im Fall schwerer Steuerhinterziehung im allerhöchsten Einkommensbereich» meist Freiheitsstrafen festgesetzt würden. Handele es sich um Bewährungsstrafen kämen häufig Geldauflagen an gemeinnützige Organisationen hinzu. (nz/AP/dpa)
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