Zwei Haftbefehle nach G7-Gipfel

Am Rande des G7-Gipfels auf Schloss Elmau bei Garmisch-Partenkirchen sind nach Justizangaben zwei Haftbefehle verhängt worden. Ein Mann, der gegen das Vermummungsverbot auf einer Demonstration verstoßen hatte und festgenommen worden war, habe sich geweigert, seine Personalien anzugeben, sagte Justizsprecher Florian Gliwitzy am Dienstag, dem letzten Tag des Gipfeltreffens.
| dpa
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Einsatzfahrzeuge der Polizei fahren hinter Absperrungen.
Einsatzfahrzeuge der Polizei fahren hinter Absperrungen. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Garmisch-Partenkirchen

Der zweite Haftbefehl habe mit dem Gipfel überhaupt nichts zu tun gehabt. Bei einer Kontrolle sei ein Mann mit einem gefälschten Ausweis aufgefallen, der sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten muss. 15 Menschen seien vorübergehend in Gewahrsam genommen worden.

Damit stand die große, extra aufgebaute Gefangenensammelstelle für bis zu 150 Menschen in 50 Containern weitgehend leer. Am Olympia Skistadion waren knapp 200 Container aufgebaut worden, die Polizei und Justiz gemeinsam nutzen konnten. Es gab Räume für Richter, Staatsanwälte, Verteidiger, kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter, den Erkennungsdienst und die Bundespolizei. Es gab Säle für Anhörungen und Vernehmungen, aber auch eine Verpflegungsstation, Sanitäts- und Aufenthaltsräume.

Beim G7-Gipfel 2015 standen rund 200 Arrestplätze zur Verfügung. Tatsächlich wurden aber nur 42 Personen festgenommen; die meisten konnten vor Ort wieder entlassen werden. Zudem gab es sieben Gewahrsamnahmen.

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