Zwangsversteigerung von Fahrzeugen: Österreich greift gegen Raser durch

Österreich geht drastisch gegen Tempo-Sünder vor. Autos oder Motorräder werden eingezogen und öffentlich versteigert. Was die österreichische Politik anders als die deutsche – und wie viel Geld der Staat bei den Versteigerungen einstreicht.
von  Patrick Guyton
Zu schnell unterwegs? Eine Blitz-Anlage an der Inntalautobahn in Fahrtrichtung Kufstein kurz vor Innsbruck. Wer in Österreich zu schnell fährt, verliert nicht nur den Führerschein, sondern auch sein Fahrzeug.
Zu schnell unterwegs? Eine Blitz-Anlage an der Inntalautobahn in Fahrtrichtung Kufstein kurz vor Innsbruck. Wer in Österreich zu schnell fährt, verliert nicht nur den Führerschein, sondern auch sein Fahrzeug. © Roland Mühlanger/imago

Das Motorrad der österreichischen Marke KTM, Modell Super Duke, scheint ziemlich runtergekommen zu sein. Auf der Internetseite des Versteigerers wird es als "stark gebraucht" beschrieben, Lampen sind kaputt, Teile fehlen.

"The Beast" wird die PS-starke Maschine auch genannt, trotz des Zustands war das Interesse bei der Internet-Versteigerung durch das noble Wiener Auktionshaus Dorotheum groß. Der aufgerufene Mindestpreis lag bei 4000 Euro, verkauft wurde die Super Duke für 11.000 Euro, Abholort Bregenz am Bodensee.

Beschlagnahmung: Über 60 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren

Vielen Kaufinteressenten dürfte nicht bewusst gewesen sein, dass es sich um ein Motorrad mit besonderer Geschichte handelt. Dass die Bezirkshauptmannschaft Bregenz – das kommt einem Landratsamt gleich – die Maschine veräußerte, liefert zumindest einen Hinweis: Die Super Duke wurde in staatlichem Auftrag zu Geld gemacht. Denn ihr früherer Besitzer war als Raser der heftigsten Art aufgetreten. Solchen Fahrern können in Österreich die Fahrzeuge beschlagnahmt und anschließend öffentlich auktioniert werden.

Dies gilt für Raser, die mehrmals in Ortsgebieten die Höchstgeschwindigkeit um über 60 Kilometer pro Stunde überschreiten – oder außerorts um 70 Kilometer pro Stunde.

Auch reicht ein erstes Vergehen mit 80 beziehungsweise 90 Kilometer pro Stunde zu viel. Im März 2024 wurde die Straßenverkehrsordnung in der Alpenrepublik dementsprechend geändert.

Es beginnt dann das sogenannte "Verfallsverfahren". Die Fahrer erhalten Geldstrafen, zudem werden die Autos einkassiert. Die damalige Grünen-Verkehrsministerin Leonore Gewessler meinte: "Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab." Armin Kaltenegger vom österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit sagt im Gespräch mit der AZ: "Bisher wurden etwa 500 Fahrzeuge beschlagnahmt, aber letztlich nur 20 versteigert."

Sicherheitsexperte: "Das war bisher wenig erfolgreich"

Warum so wenige? Weil den Fahrern – es sind fast ausschließlich Männer – die Autos oder Motorräder häufig nicht selbst gehören, so Kaltenegger. Das Gesetz hat bislang nicht vorgesehen, dass Besitzern ihr Eigentum weggenommen und versteigert werden kann, die mit der Tat nichts zu tun haben. "Das war bisher wenig erfolgreich", so der Experte.

Das wird sich ändern. Unlängst hat der österreichische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass gleiches Recht für alle Raser-Autos gelten muss. Demnach kann ein solches Fahrzeug immer eingezogen werden. Betroffen sind also auch geleaste Autos, Mietwagen oder Fahrzeuge, die Verwandten oder Freunden gehören. "Wer ein Fahrzeug vergibt, ist immer dafür verantwortlich", sagt Kaltenegger. Die Politik muss das bis Herbst 2027 umsetzen.

Auch vermietete Autos können künftig in Österreich beschlagnahmt werden. Die Begründung: Wer ein Fahrzeug vergibt, ist immer dafür verantwortlich.
Auch vermietete Autos können künftig in Österreich beschlagnahmt werden. Die Begründung: Wer ein Fahrzeug vergibt, ist immer dafür verantwortlich. © IMAGO (www.imago-images.de)

Insgesamt ist für den Experten klar: "Der Schutz der Bevölkerung steht vor dem Eigentumsrecht." Gemäß ihrer Rechtsprechung sehen das auch die Verfassungsrichter so. Der Einzug und die Versteigerung von Raser-Autos wie in Österreich ist in Deutschland nicht auf diese Weise möglich. Beschlagnahmungen sind bei illegalen Auto- oder Motorradrennen vorgesehen, da es sich um Beweismittel handelt.

BMW erzielte größten Erlös

Im Nachbarland verläuft der Werdegang der betroffenen Fahrzeuge so: Beschlagnahme, Verfall, Verwertung. Verfall bedeutet die Trennung des Autos vom Fahrer oder Besitzer. Verwertung ist die Versteigerung. 70 Prozent der Erlöse gehen an den Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.

Unter den bisher versteigerten Fahrzeugen findet sich die ganze Bandbreite. Erstes Auto war ein einfacher Peugeot 208, er war mit Tempo 153 über die Landstraße gerast – erlaubt war 80 – und brachte 6800 Euro ein. Versteigert wurden auch ein VW Passat oder ein Honda-Motorrad. Am meisten erzielte ein BMW M4 mit 431 PS ein, nämlich 31.000 Euro.

Das Dorotheum-Auktionshaus weiß nichts über die Geschichte der jetzt versteigerten KTM Super Duke. Details würden von den Behörden nicht genannt, teilt eine Sprecherin mit. Ein Blick in alte Polizeiberichte liefert aber doch einige Informationen.

Das KTM-Motorrad war am 4. Mai 2024 auf der Bregenzerwaldstraße gestoppt worden. Ein Polizeivideo dokumentierte 178 Kilometer pro Stunde statt der erlaubten 80. Ein 55-Jähriger hatte die Maschine gefahren, er musste den Führerschein abgeben und sich von seinem Motorrad verabschieden.

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