NSU-Terroristin: Zschäpe will Haftentlassung – Anhörung in München

Beate Zschäpe will vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Die Entscheidung liegt beim Oberlandesgericht München. Dort gab es nun einen Termin.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
3  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Beate Zschäpe will vorzeitig aus der Haft entlassen werden. (Archivbild)
Beate Zschäpe will vorzeitig aus der Haft entlassen werden. (Archivbild) © Tobias Hase/dpa

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe will ihre vorzeitige Haftentlassung erreichen – und ist dazu nun vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) angehört worden. Es habe am Donnerstag eine mündliche Anhörung in nicht-öffentlicher Sitzung gegeben, sagte eine OLG-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Dies diene der Vorbereitung einer Entscheidung des Gerichts darüber, wie lange Zschäpe mindestens noch in Haft bleiben muss. Zuvor hatten "Münchner Merkur" und "tz" darüber berichtet.

Zschäpe war vom OLG München im Jahr 2018 als Mittäterin an der sogenannten NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das OLG stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Diese Frist läuft nach Angaben des Gerichts aber nun im November aus – weil Zschäpe im November 2011 in Untersuchungshaft kam. Deshalb muss das Gericht in Kürze über die sogenannte Mindestverbüßungsdauer entscheiden.

Zschäpe sitzt Haft in Chemnitz ab

Zschäpe sitzt in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen, musste also für die Anhörung vor Gericht eigens nach München gebracht werden. Vergangenes Jahr hatte sie ihre Aufnahme in ein Neonazi-Aussteigerprogramm erreicht.

Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst damit war der NSU aufgeflogen. Zschäpe, einzige Überlebende des Trios, wurde als Mittäterin verurteilt, auch wenn es bis heute keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem Tatort war.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Der wahre tscharlie am 27.08.2026 18:06 Uhr / Bewertung:

    Was ich bis heute nicht verstehe, dass die bayr. Justiz das Verfahren an sich gezogen hat, hier verurteilt wird und die Strafe nicht hier absitzen muß, sondern in ihrem, nennen wir es mal flapsig "Wunschgefängnis".
    Und zur Anhörung fährt man sie extra nach München.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Dugi am 27.08.2026 19:26 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Ich denke, dass es nun wirklich völlig egal ist, in welchem Knast in Deutschland die Frau ihre Strafe absitzt. In Deutschland soll dies halt möglichst wohnortnah geschehen, darum ist es bei ihr halt Chemnitz.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Der wahre tscharlie am 28.08.2026 16:49 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dugi

    Das ist eben nicht egal.
    Dafür gibt genaue gesetzliche Regelungen und nicht ein "Ich wünsch mir was" für verurteilte Straftäter*innen.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.