Zeitung: Bund auf Distanz zu Stuttgart 21
Das Bahnprojekt Stuttgart 21 könnte nach Einschätzung der Bundesregierung erst im Jahr 2024 fertig werden, wenn sich die Genehmigungsverfahren weiterhin so in die Länge ziehen wie bisher. Das berichtet die "Stuttgarter Zeitung" unter Berufung auf ein internes Dossier des Verkehrsministeriums unter Peter Ramsauer (CSU).
Stuttgart - Die Bahn hatte im März 2012 schon bekanntgegeben, dass der geplante Tiefbahnhof voraussichtlich erst mit einem Jahr Verzögerung im Jahr 2020 in Betrieb geht.
Zudem lehne der Bund weitere Milliardenausgaben für S 21 ab und dringe im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn auf eine Prüfung von Alternativen, berichtet das Blatt. Für die Bahn bliebe das Projekt nur dann wirtschaftlich, wenn der Eigenanteil des Staatskonzerns an den Mehrkosten weniger als 1,8 Milliarden Euro betrage.
Die Bahn hatte im Dezember mitgeteilt, der Finanzierungsrahmen für S 21 erhöhe sich um 1,1 auf 5,6 Milliarden Euro. Die Mehrkosten will der Konzern stemmen. Hinzu kämen Risiken von 1,2 Milliarden Euro, für die das Unternehmen nicht die Verantwortung übernehmen will.
Dem Bericht zufolge wird in dem vertraulichen 15-seitigen Dokument aus Ramsauers Haus auch deutlich, wie kritisch die drei Vertreter des Bundes im Bahn-Aufsichtsrat - die Staatssekretäre aus den Ministerien für Verkehr, Wirtschaft und Finanzen - das Projekt und die Arbeit der Manager um Bahnchef Rüdiger Grube bewerten. Demnach sieht der Bund als Eigentümer der Bahn "derzeit keine ausreichende Grundlage" für eine Zustimmung zum Vorschlag Grubes, das Milliardenprojekt weiterzuführen. Wörtlich heiße es: "Die Argumente, eine weitere Finanzierung nicht abzulehnen, sind zu schwach."
Der DB-Spitze werde zudem vorgeworfen, den Aufsichtsrat zu spät, unzureichend und sogar falsch informiert zu haben. So sei es nicht richtig, dass die Gesamtfinanzierung von S 21 noch gesichert sei. Deshalb könne der Bund auch keine weiteren Zahlungen für das Projekt mehr freigeben. Die von der Bahn ermittelten Mehrkosten seien "nur teilweise belastbar und keineswegs abschließend".
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