Wird das grausame Küken-Schreddern heute verboten?

Münster - Tierschützer und Kükenbrüter schauen am Freitag nach Münster. Das dortige Oberverwaltungsgericht will ein Urteil fällen, das bundesweit auf Beachtung stößt. Die rot-grüne NRW-Landesregierung wollte 2013 das Kükentöten per Erlass verbieten. Die Bundesregierung aber lehnt ein Verbot ab und setzt auf eine technische Lösung, bei der männliche Embryos vor dem Brüten aussortiert werden.
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Worum geht es in dem Streit?
Im Kern dreht sich die juristische Auseinandersetzung um die Frage, ob wirtschaftliche Interessen von Betrieben, die ihr Geld mit dem Ausbrüten von Küken verdienen, über oder unter dem Tierschutz angesiedelt sind.
Warum werden die männlichen Küken getötet?
Für die Produktion zum Beispiel von Frühstückseiern werden Legehennen gezüchtet. Die dafür bevorzugte Hühnerrasse ist darauf getrimmt, möglichst viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Die männlichen Tiere legen aber schwerer Fleisch zu. Anders ist es bei Rassen für die Mast. Diese Tiere sollen möglichst schnell viel Fleisch ansetzen, damit sie als Lebensmittel verkauft werden können. Das Geschlecht erkennen die Kükenbrütereien aber erst nach dem Schlüpfen. Männliche Küken von Legehuhnrassen werden als Eintagesküken getötet.
Gibt es Alternativen?
Ende 2016 soll ein Forschungsprojekt in Leipzig/Dresden abgeschlossen sein, bei dem ein Gerät mit Lasertechnologie ein kleines Loch in das drei Tage bebrütete Ei fräst und dann mit einer «Nah-Infrarot-Raman-Spektroskopie» das Geschlecht des Embryos bestimmt wird. Anschließend muss das Ei wieder verklebt werden. Diese Schritte dürfen zusammen nur wenige Sekunden dauern. 2017 soll diese Methode dann für die Industrie reif sein. Die Bundesregierung hat über 3 Millionen Euro in das Forschungsprojekt gesteckt.
Was fordern Tierschützer?
Der Deutsche Tierschutzbund will langfristig eine Abkehr vom bisherigen System, etwa durch die Zucht von «Zweinutzungshühnern», die als Eier- und Fleischproduzenten eingesetzt werden können.
Gibt es neben dem Verwaltungsrecht weitere juristische Möglichkeiten, das Kükentöten anzugreifen?
Tierschützer zeigen Kükenbrütereien immer wieder an und berufen sich dabei auf das Tierschutzgesetz. Zuletzt reagierte die Staatsanwaltschaft in Münster auf eine solche Anzeige und erhob Anklage vor dem Landgericht. Die Klage wurde aber abgewiesen. Begründung: Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 entgegen. Dieser Erlass regele die zulässigen Tötungsformen für Eintagsküken. Außerdem liegt nach Ansicht des Gerichts ein vernünftiger Grund für die Tötung vor.
Was passiert mit den getöteten Tieren?
Zum Teil landen die geschredderten oder vergasten männlichen Küken auf dem Müll. Ein kleiner Teil wird als Tierfutter genutzt.