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Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte, der muss einiges beachten
Tobias Wolf |
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Das Alter in Spanien genießen: 20 000 deutsche Rentner machen das derzeit.
Das Alter in Spanien genießen: 20 000 deutsche Rentner machen das derzeit.

Immer mehr Rentner zieht es nach dem Arbeitsleben ins Ausland

Strand und Meer oder Berge und Seen: Deutsche Rentner verbringen ihren Ruhestand immer öfter im Ausland. Seit 2008 steigt die Zahl der Ruheständler, die sich ihre Rente ins Ausland überweisen lassen, stetig. Das geht aus einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung hervor, wie die „Rheinische Post“ berichtet. Demnach gingen im vergangenen Jahr 225 568 Renten ins Ausland. 2008 hingegen waren es lediglich 191 730.

Die meisten Ruheständler zieht’s dabei ins deutschsprachige Ausland. So erhalten derzeit knapp 26 000 Deutsche ihre Rente in die Schweiz und gut 22 000 bei den Nachbarn in Österreich.

Beliebt sind auch die USA. In den Vereinigten Staaten genießen rund 25 000 deutsche Rentner ihren Lebensabend. Dahinter folgt Spanien mit knapp 20 000 deutschen Rentenbeziehern, darunter fast ausschließlich Mallorca-Bewohner. Noch viel größer ist die Zahl bei der Generation der früheren Gastarbeiter. 1,5 Millionen von ihnen lassen sich ihre deutschen Rentenbezüge meist in ihre alte Heimat überweisen. Spitzenreiter sind die Italiener mit rund 361 000 Renten aus Deutschland. Dahinter folgen Spanier (207 000) und Griechen (97 000).

Doch wer sich seinen Traum vom Ruhestand im Ausland verwirklichen will, der muss einiges beachten. Die AZ beantwortet zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung und der R+V-Versicherung die wichtigsten Fragen:

Wird jede Rente ins Ausland gezahlt? Im Grunde können Deutsche ihre Rente weltweit ohne Abschläge erhalten, sagen die Experten der Deutschen Rentenversicherung. Gleiches gilt für Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie der Schweiz. Auch US-Amerikaner, Kanadier oder Australier erhalten ihre deutsche Rente in der Regel ohne Einschränkungen, da Deutschland mit diesen Ländern ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Gibt es Ausnahmen? Ja. Es wird unterschieden, ob sich ein Rentner nur vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält. Wer weniger als sechs Monate im Ausland lebt und den Rest des Jahres in Deutschland verbringt, bekommt seine Rente ohne Abschläge ausgezahlt, erklären die Rentenexperten der R+V-Versicherung. Wer im Ruhestand länger als sechs Monate oder gar komplett außerhalb Deutschlands lebt, der muss allerdings mit Einschränkungen rechnen, betonen die Rentenexperten. Diese können sich auf den Rentenanspruch oder auch auf die Höhe der Rente auswirken.

Gibt es noch weitere Einschränkungen? Ja. Ein Sonderfall ist die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Diese gilt für Arbeitnehmer, für die aufgrund ihrer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit kein geeigneter Arbeitsplatz zu finden war. Will der Bezieher diese Rente allerdings im Ausland erhalten, wird sie grundsätzlich nicht gewährt. Grund ist, dass der Arbeitsmarkt im Ausland für die Prüfung des Rentenanspruchs nicht berücksichtigt wird, erklären die R+V-Rentenexperten. Allerdings gibt es hier weitreichende Ausnahmen: Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Ausland können Berechtigte erhalten, bei denen allein der Gesundheitszustand als Voraussetzung für einen Rentenanspruch berücksichtigt wurde – sprich für die ein Arbeitsplatz gar nicht mehr in Frage kommt, erklären die Rentenexperten. Außerdem ausgenommen von der Einschränkung bei der Erwerbsminderungsrente ist eine Vielzahl an Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dazu zählen unter anderem die EU-Mitgliedsstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie viele weitere Staaten wie die USA, Australien, Kanada oder auch Japan.

Was ist vor der Auswanderung zu tun? Vor dem Umzug ins Ausland muss der Ruheständler seinen Rentenversicherungsträger informieren und ihm die neue Anschrift sowie Änderungen der Kontoverbindung rechtzeitig mitteilen, erklären die Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Rentner, die im Ausland nur ihre deutsche Rente erhalten, unterliegen zwar der deutschen Krankenversicherung, bekommen ihre Leistungen aber nach den Vorschriften des neuen Wohnlandes. Daher sollten sich Ausreisewillige nicht nur bei der Rentenversicherung, sondern auch bei ihrer Krankenkasse über mögliche Rechtsfolgen informieren, rät R+V. Tobias Wolf

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