Vorerst keine Vernehmung von SPD-Politiker Tauss
Karlsruhe (dpa) - Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss wird sich frühestens Ende nächster Woche gegenüber der Staatsanwaltschaft zu den Kinderpornografie-Vorwürfen äußern können. Eine Befragung von Tauss sei in den nächsten Tagen nicht geplant.
Dies sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring in Karlsruhe auf Anfrage. Die Ermittler würden zunächst die beschlagnahmten Dateien untersuchen. Erst danach sei vorgesehen, den SPD-Politiker mit den Vorwürfen zu konfrontieren.
Der 55-jährige Karlsruher Tauss war am Freitag von seinen Ämtern zurückgetreten, nachdem bei Durchsuchungen in seiner Berliner Wohnung Kinderporno-Bilder gefunden worden waren. Er hat mehrfach seine Unschuld beteuert. Sein Bundestagsmandat will der SPD-Politiker behalten.
Die sichergestellten Dateien spielten bei den Ermittlungen eine Schlüsselrolle, sagte Rehring ohne Einzelheiten nennen zu wollen. Bei den Ermittlungen habe die Staatsanwaltschaft gezielt auch nach Hinweisen gesucht, die gegen den Anfangsverdacht hätten sprechen können. «Das Gegenteil war der Fall», sagte der Oberstaatsanwalt in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der Verdacht habe sich vielmehr erhärtet.
Auf Tauss kamen die Ermittler, nachdem bei einem Mann aus der Kinderpornografie-Szene in Bremerhaven Handy-Nummern gefunden wurden, die ihm zugeordnet wurden. Schon vor den Durchsuchungen hätten die Ermittler wegen der über Handy ausgetauschten Text- und Bild-Kurzmitteilungen (SMS und MMS) das Ganze als «szenetypisch» beurteilt, sagte Rehring.
Tauss hatte die Funde mit seiner Tätigkeit als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion erklärt. «Die Fundsituation spricht eindeutig gegen einen Zusammenhang mit seiner Abgeordnetentätigkeit», meinte hingegen Oberstaatsanwalt Rehring, der auch keinerlei Anhaltspunkte für einen Racheakt sieht.
Der Anwalt von Tauss hatte den Ermittlungsbehörden in der «Stuttgarter Zeitung» vorgeworfen, gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung zu handeln. Die Ermittler hätten «bereits Stellung genommen, als die Durchsuchungen noch gar nicht abgeschlossen waren». Diesen Vorwurf wies die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zurück. Die Anklagebehörde habe Tauss durch öffentliche Äußerungen nicht vorverurteilt, sagte Rehring der dpa.
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