Volksbegehren gegen Transrapid unzulässig
MÜNCHEN - Trotz des bereits beschlossenen Endes für das Milliardenprojekt musste das Bayerische Verfassungsgericht über die Zulässigkeit des Transrapid-Volksbegehrens entscheiden. Die Initiatoren zeigten sich nach dem Nein der Richter auch nur mäßig enttäuscht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren gegen das bereits gescheiterte Münchner Transrapid-Projekt für unzulässig erklärt. Der Bürgerentscheid verstoße gegen Artikel 73 der Bayerischen Verfassung, wonach über den Staatshaushalt kein Volksbegehren stattfinden dürfe, begründete der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Huber, am Freitag das Urteil.
Das Gericht bestätigte damit die Ansicht des bayerischen Innenministeriums, wonach der Bürgerentscheid unzulässig in das Budgetrecht des Landtags eingegriffen hätte. Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten dem Freistaat damit untersagen, 490 Millionen Euro in den Bau der Transrapid-Strecke vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen zu investieren.
Weil es sich dabei offiziell um ein Bundesprojekt handelte und bundesweit keine Volksbegehren möglich sind, hatten die Gegner keine Möglichkeit, direkt gegen den Transrapid mobil zu machen.
Entscheidung trotz des Aus
Gerichtspräsident Huber erklärte, obwohl die Magnetschwebebahn nicht gebaut werde, habe das Gericht noch über das Volksbegehren entscheiden müssen, da keine der beiden Parteien ihren Antrag zurückgezogen habe.
Angesichts des bereits beschlossenen Aus für den Transrapid zeigten sich die Initiatoren des Volksbegehrens nur mäßig enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. „Es ist besonders bedauerlich, wenn die Bürger nichts machen können, wenn der Freistaat Bayern das Geld seiner Bürger für Bundesvorhaben verschleudert“, erklärte SPD-Verfassungsexperte Klaus Hahnzog. (AP)