Visa für Afghanen - Gericht setzt Beschluss zunächst aus

Die Bundesregierung will das Aufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen beenden. Es gibt aber noch bestehende Zusagen. Die beschäftigen Gerichte.
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Aktivisten fordern von der Bundesregierung die Fortsetzung des Aufnahmeprogramms. (Archivfoto)
Aktivisten fordern von der Bundesregierung die Fortsetzung des Aufnahmeprogramms. (Archivfoto) © Michael Brandt/dpa
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Berlin

Im Streit um Visa für eine Afghanin und ihrer Familie zur Einreise nach Deutschland hat die Bundesregierung erreicht, dass ihnen die Dokumente zunächst nicht erteilt werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli vorläufig ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. So solle vermieden werden, dass Fakten vor einer endgültigen Entscheidung geschaffen würden.

Diese beabsichtigt der zuständige 6. Senat nach Angaben des Sprechers so bald wie möglich, spätestens jedoch Ende August, zu treffen. Derzeit liefen jedoch noch Fristen für Stellungnahmen. 

Familie wartet in Pakistan auf Entscheidung

Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Im vorliegenden Fall geht es um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin und ihre 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten.

Das Verwaltungsgericht entschied in erster Instanz im Eilverfahren, die Bundesregierung habe sich "durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden". Von dieser freiwillig eingegangen Bindung könne sich Deutschland nicht lösen. 

Zudem gebe es keine Sicherheitsbedenken und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.

Mehr als 2.000 warten auf ein Visum

Die Bundesregierung hat Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt. Darauf hat das OVG zunächst mit dem Zwischenbescheid reagiert. 

Das Bundesinnenministerium hatte betont, für Menschen im Verfahren, die sich in Pakistan aufhielten, werde die Unterbringung, Versorgung und Betreuung vor Ort durch die Bundesregierung organisiert. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes von Mitte Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Betroffen davon sind nach den Angaben etwa Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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